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Mittwoch, den 15. Febr. 2017

Unlauterer Wettbewerb und Verunglimpfung im Internet

 
.   In Romeo & Juliette Laser Hair Removal Inc. v. Assara I LLC steht ein Verbot des unlauteren Wettbewerbs sowie von Verleumdungen und Ver­unglimpfung im Internet zur Debatte. In New York City erklärte die Re­vi­sion sowohl die Anspruchsgrundlagen für eine Injunction als auch die Einreden kurz und lehrreich. Das Untergericht hatte dauerhaft solche Hand­lun­gen ver­bo­ten.

Da ihr Geschäft eingestellt wurde, bestünde kein schutzwürdiges Interesse am Verbot, meinten die Verleumder. Außerdem stelle das Verbot einen ver­fas­sungs­wid­rigen Eingriff in die Redefreiheit ein, der Antrag sei verspätet ge­we­sen und eine Injunction sei bei Unclean Hands der Antragsteller un­zu­läs­sig. Das Bun­des­be­rufungsgericht des zweiten Bezirks der USA wies am 14. Fe­bru­ar 2017 alle Rü­gen zu­rück.

Eigene Fehler der Antragsteller spielten keine Rolle, wenn sie sachlich nicht zum Anspruch gehörten. Die Laches-Verwirkung des Equity-Rechts greife nicht, weil der Antrag schon aufgrund vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien im Raum stand. Die Verfassung schütze schließlich nicht jede Rede, vor allem nicht die hier aufgrund einer vorherigen Vereinbarung verbotene. Die Ge­schäfts­auf­ga­be sei belanglos, weil jederzeit ein neues Geschäft mit den­sel­ben Wett­be­werbs­ver­stößen denk­bar sei. Deshalb sei auch die Er­streckung des Ver­bots auf Rechts­nachfolger, Assigns and Successors, zulässig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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