Unlauterer Wettbewerb und Verunglimpfung im Internet
CK • Washington. In Romeo & Juliette Laser Hair Removal Inc. v. Assara I LLC steht ein Verbot des unlauteren Wettbewerbs sowie von Verleumdungen und Verunglimpfung im Internet zur Debatte. In New York City erklärte die Revision sowohl die Anspruchsgrundlagen für eine Injunction als auch die Einreden kurz und lehrreich. Das Untergericht hatte dauerhaft solche Handlungen verboten.
Da ihr Geschäft eingestellt wurde, bestünde kein schutzwürdiges Interesse am Verbot, meinten die Verleumder. Außerdem stelle das Verbot einen verfassungswidrigen Eingriff in die Redefreiheit ein, der Antrag sei verspätet gewesen und eine Injunction sei bei Unclean Hands der Antragsteller unzulässig. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA wies am 14. Februar 2017 alle Rügen zurück.
Eigene Fehler der Antragsteller spielten keine Rolle, wenn sie sachlich nicht zum Anspruch gehörten. Die Laches-Verwirkung des Equity-Rechts greife nicht, weil der Antrag schon aufgrund vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien im Raum stand. Die Verfassung schütze schließlich nicht jede Rede, vor allem nicht die hier aufgrund einer vorherigen Vereinbarung verbotene. Die Geschäftsaufgabe sei belanglos, weil jederzeit ein neues Geschäft mit denselben Wettbewerbsverstößen denkbar sei. Deshalb sei auch die Erstreckung des Verbots auf Rechtsnachfolger, Assigns and Successors, zulässig.
Da ihr Geschäft eingestellt wurde, bestünde kein schutzwürdiges Interesse am Verbot, meinten die Verleumder. Außerdem stelle das Verbot einen verfassungswidrigen Eingriff in die Redefreiheit ein, der Antrag sei verspätet gewesen und eine Injunction sei bei Unclean Hands der Antragsteller unzulässig. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA wies am 14. Februar 2017 alle Rügen zurück.
Eigene Fehler der Antragsteller spielten keine Rolle, wenn sie sachlich nicht zum Anspruch gehörten. Die Laches-Verwirkung des Equity-Rechts greife nicht, weil der Antrag schon aufgrund vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien im Raum stand. Die Verfassung schütze schließlich nicht jede Rede, vor allem nicht die hier aufgrund einer vorherigen Vereinbarung verbotene. Die Geschäftsaufgabe sei belanglos, weil jederzeit ein neues Geschäft mit denselben Wettbewerbsverstößen denkbar sei. Deshalb sei auch die Erstreckung des Verbots auf Rechtsnachfolger, Assigns and Successors, zulässig.