Das Gericht darf in diesem Abschnitt die Beweise nur im günstigsten Lichte für den jeweiligen Antragsgegner würdigen, nicht für den Antragsteller. Kann es nicht zum Urteil gelangen und bleiben Tatsachen strittig, werden die Tatsachen- und Rechtsfragen den Geschworenen zur Subsumtion vorgelegt. Der Trial vor der Jury ist extrem teuer: Alle haben ein Interesse am Urteil im Summary Judgment-Abschnitt. Das Verfahren ist absolut nicht summarisch, aber fehlerträchtig.
Hier fand das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati im Summary Judgment Fehler nach Rügen der unterlegenen Klägerin, die Vertragsansprüche aus Gewährleistung und Haftungsfreistellung behauptete und im Untergericht unterlag. Die Revisionsbegründung erklärt lesenswert die Anspruchsgrundlagen und Beweislage sowie den gravierenden Anfängerfehler, der dem United States District Court unterlaufen war: Zugunsten der Beklagten hatte er die Beweise als günstig für die antragstellende, beklagte Vertragspartei bewertet. Das war falsch. Die Würdigung muss beim Antrag der Beklagten zugunsten der Klägerin ausfallen. Bleiben Zweifel, darf kein Urteil im Summary Judgment-Abschnitt ergehen. Dann schreitet der Fall zur Beurteilung durch die Jury voran.
Jeder der drei Revisionsrichter verfasste eine eigene Begründung mit sorgfältiger Auseinandersetzung mit dem anwendbaren Recht und den zur Entscheidung vorgelegten Beweisen. Deshalb ist diese Begründung besonders lehrreich.