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Montag, den 20. Febr. 2017

Uranbergbau verboten: Verletztes Bundesrecht?  

.   Der Bund hat ein umfassendes Atomrecht samt Atom­ver­wal­tung. Er macht dazu von seiner Verfassungszuständigkeit Gebrauch. Ein Staat mit dem größten Uranvorkommen der USA verbietet dessen Abbau, und ein Uran­berg­bau­er verklagte ihn, weil das Verbot ohne staatliche Zuständigkeit das Bundesrecht verletze. Am 17. Februar 2017 folgte in Virginia Uranium Inc. v. War­ren die Revisionsentscheidung.

Dieselbe Zuständkeitsfrage betrifft zahlreiche Bereiche der Wirtschaft in den USA und damit auch ausländische Unternehmen mit US-Tochterfirmen. Die Su­pre­ma­cy Clause der Bundesverfassung verbietet den Einzelstaaten, ge­setz­lich dort Regelungen zu treffen, die der Bund in seiner Zuständigkeit regelt. Seine Kom­pe­tenz ist auch nach ihrer Ausdehnung vor 80 Jahren noch sehr begrenzt, doch wo sie greift, gilt auch der Grundsatz der Pre-emption, der eine unver­ein­ba­re ein­zel­staatliche Regulierung aushebelt.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärte das Span­nungs­feld auf 48 Seiten mit einer Mehrheits- und Minderheits­be­grün­dung. Die Mehr­heit stellte fest, dass der Bund den Atombereich exakt ab­ge­grenzt habe und bewusst das historisch den Staaten zur Regulierung über­las­se­ne Bergbau- und Schürfrecht ausgeklammert habe. Weil der Uran­ab­bau nicht in den vom Bund geregelten Bereich falle, dürfte der Staat ein Abbauverbot ohne Verletzung des Bundesrechts aussprechen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.