In Reporters Committee for Freedom of the Press v. Federal Bureau of Investigation entschied am 23. Februar 2017 das Bundesgericht der Hauptstadt, nachdem das FBI bereits 83 ganze Seiten und 103-teilgeschwärzte Seiten aus seinen Akten bereitgestellt hatte und die Kläger rügten, die FBI-Aktensuche sei unzureichend gewesen und verletze den FOIA.
Die 16-seitige Entscheidungsbegründung stillt die Neugier nur teilweise, denn das Gericht beurteilt die Offenlegung als FOIA-konform. Es erörtert dazu die Suchkriterien, die Anforderungen an den FOIA-Antrag und die Ausnahmen, auf die sich das FBI wegen laufender Verfahren stützte. Andererseits erfährt der Leser schon am Anfang, welche Viren-, Phishing- und Webtechniken nach den Erkenntnissen der Presse beim FBI zum Einsatz gelangen.