×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 25. Febr. 2017

Unechte Presseberichte vom FBI als Virenschleuder

 
.   Nach gewährten Durchsuchungsbeschlüssen legte das FBI einem ano­ny­men jugendlichen Bombenleger Fallen auf als Pres­se-Be­rich­te ge­tarn­ten Webseiten, die technische Eingriffe in die Rech­ner des mut­maß­li­chen Tä­ters er­möglichen sollten. Die Presse ging den Vor­gän­gen mit einem Free­dom of Information Act-Auskunftsverfahren gegen das FBI nach.

In Reporters Committee for Freedom of the Press v. Federal Bureau of In­ves­ti­ga­ti­on entschied am 23. Februar 2017 das Bundesgericht der Hauptstadt, nach­dem das FBI be­reits 83 ganze Seiten und 103-teilgeschwärzte Seiten aus sei­nen Akten bereitgestellt hatte und die Kläger rügten, die FBI-Ak­ten­su­che sei un­zu­rei­chend gewesen und verletze den FOIA.

Die 16-seitige Entscheidungsbegründung stillt die Neugier nur teilweise, denn das Gericht beurteilt die Offenlegung als FOIA-konform. Es erörtert dazu die Such­kri­te­rien, die Anforderungen an den FOIA-Antrag und die Ausnahmen, auf die sich das FBI wegen laufender Verfahren stützte. Andererseits erfährt der Le­ser schon am An­fang, wel­che Viren-, Phishing- und Webtechniken nach den Er­kennt­nissen der Presse beim FBI zum Einsatz gelangen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER