Die Revision erklärte am 1. März 2017 hingegen, dass die unnötigen Operationen auch finanzielle Folgen auslösten. Selbst wenn die Klage primär Schadensersatz wegen Körperverletzung anstrebe, verlange sie auch eine Operationskostenerstattung. Der Geldschaden sei vom Gesetz gegen organisierte Verschwörer erfasst. Die Klage sei also zulässig.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta prüfte in Elizabeth Blevins v. Seydi Vakkas Aksut auch die Rüge der Kläger, das Bundesgericht sei sachlich für diese Sammelklage unzuständig, denn die Behauptungen beträfen lokale Vorgänge, nicht den Bund berührende. Vermutlich erwarten sie eine geneigtere Jury im einzelstaatlichen Gericht. Die Revision erörterte lehrreich die anwendbaren Bundesgesetze über die Zuständigkeitsverteilung bei Sammelklagen sowie das RICO-Verschwörungsgesetz.