Der Hersteller beantragte die Verweisung ans Schiedsgericht. Erfolglos, urteilte in Philadelphia das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 3. März 2017, denn eine Klausel ist ein Vertragsbestandteil, und wenn der Vertrag nicht als solcher zu erkennen war, darf der Anbieter auch nicht vermuten, dass er angenommen wurde. Unter eine Garantie kann die Schiedsklausel nicht fallen. Ohne wirksamen Vertragsabschluss kann die Klausel nicht wirken:
Therefore, contractual terms, including an arbitration clause, will only be binding when they are reasonably conspicuous rather than proffered unfairly, or with a design to conceal or de-emphasize its provisions. AaO 7 mwN.