Die Revisionsbegründung vom 17. März 2017 empfiehlt sich Softwareanbietern wie Spielsüchtigen. In Mia Mason v. Machine Zone Inc. erörterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond die Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz von Maryland, dem Loss Recovery Statute, Crim. Law §12-110, ebenso wie den technischen Ablauf der Kasinofunktion und der Finanz- und Wertetransaktionen.
Die Klägerin hatte auch einen strafrechtlichen Anspruch nach dem Strafgesetz von Kalifornien und nach dessen Gesetz über unlauteren Handel behauptet. Sie trat als Namensklägerin im Rahmen einer behaupteten Sammelklage aller Spieler auf, die ein virtuelles Glücksrad bedient hatten. Die Abweisung ihrer Klage beruht auf der Feststellung, dass im Kasino kein Geld eingesetzt und verloren werden konnte und die virtuellen Werte keinen Zweitmarkt hatten: Virtual gold and virtual chips are not sold on the secondary market and, therefore, are not equivalent to money. AaO 9.