In New York City belehrte ihn das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hingegen, dass die untergerichtliche Abweisung mangels schlüssiger Schadensdarlegung richtig war. Am 24. März 2017 erklärte es den Unterschied zwischen den niedrigen Anforderungen an die Klage im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung und den gesteigerten Anforderungen, die im Laufe des US-Prozesses an Kläger, Argumente und Beweise gestellt werden.
Anwaltshonorare und mandanteneigene Kosten können im oft abgetrennten Damages-Abschnitt des Prozesses leicht $100.000 erreichen. Gutachten müssen nicht mit der Klage vorgelegt werden, aber später können sie ebenso notwendig werden wie die Auswertung und Vorlage von Beweisen, die beide Parteien gegenseitig im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens Discovery aushändigen und erhalten.