Die Abweisung eines Unschlüssigkeitsantrags im Fall Frese v. City Segway Tours of Washington, DC, LLC erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt am 14. April 2017 mit einer 12-seitigen Begründung. Das für alle Anspruchsgrundlagen, die das Gericht erörterte, wesentliche Tatbestandsmerkmal ist die Täuschung, Misrepresentation. Eine Abweisung ist nur zulässig, wenn die Klagebehauptungen das Merkmal unschlüssig darlegen und beweisrechtlich keinen Spielraum für unterschiedliche Wertungen durch die Jury zulässt.
Die Geschworenen sind im US-Prozess nach dem Vortrag der Beweise und der Einführung in das anwendbare Recht für die Subsumtion zuständig. Im Schlüssigkeitsstadium untersucht das Gericht: Whether a statement is false depends on the meaning of the words in all the circumstances, including what may fairly be inferred from them. Restatement (Second) of Contracts, 159 cmt. a (1981), aaO 8.
Der Betreiber behauptete, die Klägerin müsse behaupten und beweisen, dass das Fahrzeug im Regen unsicher sei. Ihr Hinweis auf Warnungen im Fahrerhandbuch, auf rutschigem Grund sei Vorsicht geboten, reiche nicht. Das Gericht schloss sich dem Argument der Klägerin an, dass Vorsicht bei rutschigem Grund Unsicherheit im Regen bedeute. Jede andere Folgerung sei unlogisch. Die Klagebehauptung der Unsicherheit decke sich mit den Warnungen im Handbuch, und das Betreiberpersonal könne die Kundin somit über die Sicherheit getäuscht haben. Damit ist die Klage schlüssig. Der Prozess darf fortschreiten.