In der Revision erörterte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 14. März 2017 drei dem deutschen Prozessrecht fremde Aspekte: Das Summary Judgment und die den Geschworenen vorbehaltene Subsumtion, wenn die Beweise nicht eindeutig in eine Richtung weisen und ein richterliches Urteil erlauben, sowie das Beweisausforschungsverfahren Discovery. Hier hatte der Richter die Discovery inhaltlich beschränkt.
Obwohl die Kausalitätsfrage nicht untersucht werden durfte, stützte er die Klagabweisung auf die mangelnde Verbindung zwischen dem Kentern und dem Tod. Die Revision findet dies nicht zwingend, weil auch die Verletzung des Veranstalterversprechens, die Schüler stets mit Begleitung zu versehen, einen Beitrag zum Tod geleistet haben kann. Außerdem darf der Klägerin nicht die Ausforschung der Kausalitätsfrage vorbehalten werden.
Der Richter verstieß gegen den Grundsatz der Fairness im US-Prozess, indem er sua sponte unerforschte und unplädierte Tatsachen- und Rechtsfragen zur Abweisung heranzog. Die Fakten müssen nun im Untergericht erforscht und das Recht plädiert werden; dann wird sich zeigen, ob die Beweise uneindeutig sind: Wenn ja, muss die Jury nach Vortrag und Rehtsbelehrung im Trial-Abschnitt entscheiden. Anderenfalls darf das Gericht auf Antrag der Parteien ein Summary Judgment unter Würdigung aller Rechts- und Tatsachenfragen erlassen.