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Dienstag, den 18. April 2017

Verbotene Vertragsauslegung: $10 = $20 oder 10USD?

 
.   Die Grenzen der Vertragsauslegung erörtert mit Beispielen die Revision in Star Insurance Co. v. Reginella Construction Co. vom 14. April 2017. Der Fall betrifft einen Performance Bond im Bau­recht. Die Er­ör­te­rung be­han­delt das allgemeine Vertragsrecht. Ein Ver­si­che­rer for­der­te von einer Bau­fir­ma einen Haftungsverzicht auf­grund eines Ver­tra­ges und ver­wech­sel­te eine Corporation mit einem Limited Partnership.

Das Untergericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Versicherer die fal­sche Gesellschaft verklagt hatte. Die Klägerin mein­te, eine Vertrags­aus­le­gung wür­de bei einer latenten Uneindeutigkeit des Vertrages die Kla­ge ge­gen die be­ab­sich­tig­te Gesellschaft zu­las­sen, denn die Klausel betreffe eine Standardformu­lie­rung, die an Parteierwartungen anzu­pas­sen sei. Das Bunde­berufungs­ge­richt des drit­ten Be­zirks der USA in Philadelphia wi­der­spricht ihr.

Erwartungen allein reichen nicht aus. Die Auslegung er­for­dert eine ver­trag­liche Anknüpfung, a contractual Hook. Die Revision zitiert aus Präzedenz­fällen ein Beispiel: Ein Vertrag spricht von $10. Die Parteien dür­fen die­se Klau­sel mit ex­ter­nen Beweisen so aus­le­gen, dass kanadische Dollar be­ab­sich­tigt sind, aber nicht, dass sie $20 be­deu­tet. Das­sel­be gilt für eine Firmierung. Kein Gericht darf sie an­ders aus­le­gen als der Ver­trag sie fest­legt: Just as 'Ten' is not 'Twenty,' a 'cor­po­ration' cannot mean 'a limited partnership.' AaO 5.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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