Paraguay verweigerte die Zahlung, weil der Unternehmer Gramont nie zur Vertretung bevollmächtigt gewesen sein soll, die Staatsimmunität von Paraguay aufzugeben. Folglich greife im US-Gericht der Foreign Sovereign Immunities Act, der eine Klage gegen den Staat Paraguay verbiete. Die Klägerin bestritt nicht, dass keine Vollmacht vorlag, sondern stützte sich auf ein Dekret des Präsidenten und Billigungsschreiben des Finanzministers, welche Gramont ausdrücklich die Erlaubnis zum Auftreten als Konsul von Paraguay erteilte und zur Unterzeichnung staatlicher Dokumente ermächtigte. Die darauf basierende Anscheinsvollmacht reiche für die Wirksamkeit des vertraglichen Verzichts auf Immunität nach internationalem Stellvertretungsrecht und dem Common Law aus.
Laut Restatement (Third) of Agency §2.03 ist eine Anscheinsvollmacht die Macht eines Verteters, die rechtlichen Beziehungen des Vertetenen mit einem Dritten zu beeinflussen, wenn der Dritte glaubt, dass der Vertreter eine Vertretungsmacht besitzt und diese nach dem Willen des Vertetenen ausführt. Die Klägerin musste somit beweisen, dass Paraguay seine Immunität aufgeben wollte und Kreditgeber nach Treu und Glauben unter Rücksicht auf die Verkehrssitte zur Annahme gelangen mussten, dass Gramont die Vertretungsmacht besaß, die Staatsimmunität aufzuheben.
Das Gericht entschied am 21. März 2017 gegen das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Da das präsidiale Dekret sowie ministeriale Dokumente nicht konkret zum Ausdruck brachten, dass der Staat seine Staatsimmunität aufgeben und staatliche Garantien für Kredite zur Verfügung stellen wolle, habe Gramont nicht nach dem Willen des Staates agiert. Daher läge weder eine Vollmacht noch eine Anscheinsvollmacht vor, und Paraguay könne, geschützt von der Staatsimmunität, nicht vor ein US-Gericht zitiert werden.
Was für den Konsul recht ist, ist für den Vertreter eines Unternehmens billig. Das Gericht hat die Anforderungen an eine Vertretung lesenswert erklärt.