Trotz $25000 Strafe klagt Wutkläger erneut
CK • Washington. Ein Ordnungsgeld von $25.000 erlegte ein Bundesgericht einem Kläger wegen Prozessmissbrauchs auf, aber dennoch klagte er wegen derselben uralten Geschichte weiter. Am 20. April 2017 fragte ihn die Revision in Masco Corp. v. Peter Prostyakov, ob er sich gegen die beabsichtigte Auferlegung eines weiteren Betrags von $5.000 verteidigen will.
Mit einer Order to Show Cause genannten Verfügung bitten amerikanische Gerichte und Ämter Parteien vor Entscheidungen um Stellungnahme. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago wandte sich so an den Kläger, nachdem es anschaulich die rechtlich relevanten Tatbestandsmerkmale für eine Prozesssanktion darlegte.
Vor Sanktionen müssen Gerichte viel Geduld beweisen. Im auch am 20. April 2017 entschiedenen Fall Kammona v. Midsummer Investment Ltd. bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City dem Untergericht, dass es nach der Gewährung von drei Fristverlängerungen, klarer und wiederholter Darlegung der Konsequenzen fürs Nichtstun und dem Ablauf von zwei Jahren die Sanktion der Klagabweisung ergreifen durfte.
Mit einer Order to Show Cause genannten Verfügung bitten amerikanische Gerichte und Ämter Parteien vor Entscheidungen um Stellungnahme. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago wandte sich so an den Kläger, nachdem es anschaulich die rechtlich relevanten Tatbestandsmerkmale für eine Prozesssanktion darlegte.
Vor Sanktionen müssen Gerichte viel Geduld beweisen. Im auch am 20. April 2017 entschiedenen Fall Kammona v. Midsummer Investment Ltd. bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City dem Untergericht, dass es nach der Gewährung von drei Fristverlängerungen, klarer und wiederholter Darlegung der Konsequenzen fürs Nichtstun und dem Ablauf von zwei Jahren die Sanktion der Klagabweisung ergreifen durfte.