In New Orleans entschied das Bundesgericht des fünften Bezirks der USA am 25. April 2017 den Fall Chambers v. Kohler Co.. Der Mann als Kläger habe mit seiner Beschreibung das Gericht als judicial Admission festgelegt, argumentierte der Hersteller. Eine Würdigung der Aussage der Frau sei daher unzulässig. Das Gericht nahm einen anderen Weg.
Gleich ob wegen der unterschiedlichen Darstellungen eine Admission vorliege oder die Beweise gegeneinander abzuwägen seien, ist zunächst zu klären, ob das Zeugnis der Frau überhaupt beweisgeeignet sei. Die Frau habe in ihrer Vernehmung mehrfach gezeigt, dass sie Zeiträume von einer bis vier Minuten nicht unterscheide und sich auf's Raten verlasse: This type of speculation is not sufficient to create a genuine issue of material fact. Ihr Beweis ist deshalb unzulässig, wie auch Präzedenzfälle belegten:
A lack of memory does not create a genuine dispute because an answer such as "I don't recall" is insufficient evidence to rebut affirmative testimony or at least create "fair doubt." Keating v. Pittston City, 643 F. App'x 219, 224-25 (3d Cir.), cert. denied, 137 S. Ct. (2016). AaO 4.