Kurz, doch gut belegt, erklärte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 26. April 2017 den Wert der Präambel, die meist mit WHEREAS beginnt und mit NOW THEREFORE endet. Die Entscheidungsbegründung führt lesenswert zur Erkenntnis, dass ein Auslegungsbedarf des Vertrages nicht besteht, wenn die behauptete Uneindeutigkeit allein durch die rechtlich unverbindliche Präambel herbeigeführt wird.
Für eine Übersicht der Vertragsklauseln im amerikanischen Vertrag siehe die Fluglektüre Kochinke, Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.