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Donnerstag, den 27. April 2017

Lizenzvertragsauslegung mit Präambel: Das WHEREAS  

.   Bei der Anwendung eines Lizenzvertrags strit­ten die Par­tei­en in New York University v. Galderma Laboratories Inc. um die Be­deu­tung der Präambel, die einen an­de­ren Be­griff als die Lizenzgutdefinition nach der ein­lei­ten­den Leistungsaustauscherklärung ver­wand­te.

Kurz, doch gut be­legt, erklär­te in New York Ci­ty das Bundesberufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA am 26. Ap­ril 2017 den Wert der Präambel, die meist mit WHEREAS be­ginnt und mit NOW THEREFORE en­det. Die Ent­scheidungs­be­grün­dung führt le­sens­wert zur Er­kennt­nis, dass ein Auslegungsbedarf des Vertrages nicht besteht, wenn die behauptete Uneindeutigkeit allein durch die rechtlich unverbindliche Präambel herbeigeführt wird.

Für eine Über­sicht der Vertrags­klauseln im amerikanischen Vertrag sie­he die Fluglektüre Kochinke, Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schrei­ben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.