Die Revision wies am 28. April 2017 die Argumente des Klägers zurück. Er hatte zwar nachgewiesen, dass der Inhaber der Beklagten ein Multilevel Marketing auf mehreren Wegen betrieb. Dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver reichte dies nicht. Selbst wenn die Beklagte unerwünschte Anrufe auslöst, fehlt ein Beweis, dass sie die Anrufe auf dem Gerät des Klägers im Sinne des bundesrechtlichen Telephone Consumer Protection Act verursachte.
Die Missbrauchsstrafe sei zivilprozessual nach Rule 11 der Federal Rules of Civil Procedure gerecht und angezeigt. Ein Kläger beschwört die Richtigkeit seiner Behauptungen; wenn sie unhaltbar sind, haftet er. Die Höhe der Sanktion von $3.000 und der Lehrstunde für Jurastudenten prüfte die Revision nicht, weil der Kläger sie nur dem Grunde nach angefochten hatte.