Nach Genozid Unistress: Antrag auf Examenserlass
CK • Washington. Zuviel Stress verursachte einer dem Genozid in Ruanda entflohenen Studentin die Pflicht, an der amerikanischen Universität laufend ihren Kommilitonen von ihrem Schicksal berichten zu müssen. Als mehr Stress mit einem Uniwechsel, einem Professor und EMailhysterie hinzutraten, beantragte sie beim Bundesgericht eine Verfügung gegen die Uni, ihr Prüfungen zu erlassen.
Die am 12. April 2017 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichts für den Bezirk von Rhode Island erklärt die Bedeutung und Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung, temporary restraining Order. In Ayinkamiye v. Rhode Island College wies Magistrate Judge Sullivan am 22. Februar 2017 die Studentin darauf hin, dass ein Gericht keine Universität ersetzt und deren Entscheidungen nur auf die Vereinbarkeit mit Rechtsstaatsgrundsätzen überprüft. Es mischt sich nicht in akademische Beurteilungen ein.
Da die Studentin nicht anwaltlich vertreten war, übte die Richterin ihr Ermessen mit erheblicher Nachsicht aus und erörterte besonders lehrreich, doch ablehnend, die Anforderungen und Grenzen der Injunction: Plaintiff, as the moving party, must sustain the burden of demonstrating: (1) a substantial likelihood of success on the merits; (2) a significant risk of irreparable harm if the injunction is withheld; (3) a favorable balance of hardships; and (4) a fit (or lack of friction) between the injunction and the public interest. Fed. R. Civ. P. Rule 65.
Die am 12. April 2017 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichts für den Bezirk von Rhode Island erklärt die Bedeutung und Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung, temporary restraining Order. In Ayinkamiye v. Rhode Island College wies Magistrate Judge Sullivan am 22. Februar 2017 die Studentin darauf hin, dass ein Gericht keine Universität ersetzt und deren Entscheidungen nur auf die Vereinbarkeit mit Rechtsstaatsgrundsätzen überprüft. Es mischt sich nicht in akademische Beurteilungen ein.
Da die Studentin nicht anwaltlich vertreten war, übte die Richterin ihr Ermessen mit erheblicher Nachsicht aus und erörterte besonders lehrreich, doch ablehnend, die Anforderungen und Grenzen der Injunction: Plaintiff, as the moving party, must sustain the burden of demonstrating: (1) a substantial likelihood of success on the merits; (2) a significant risk of irreparable harm if the injunction is withheld; (3) a favorable balance of hardships; and (4) a fit (or lack of friction) between the injunction and the public interest. Fed. R. Civ. P. Rule 65.