×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 06. Mai 2017

$291.121 für die Küchenhilfe im Arbeitsrecht

 
.   Auch Amerikaner halten ihr Arbeitsrecht für einfach, aber die Küchen­hil­fe in Tomas Amaya v. Logo Enterprises LLC be­lehr­te sie eines Bes­se­ren. Je­der Staat hat sein eige­nes Arbeitsrecht, der Bund stöp­selt ein paar Re­geln ins System, und Kreis und Staat kön­nen es auch be­ein­flus­sen. So er­rech­ne­te der Klä­ger ein De­fi­zit in sei­ner Vergütung und ver­klag­te sei­nen Chef und des­sen Fir­ma.

Beide sah das Bundesgericht der Hauptstadt als Arbeitgeber an, und bei­de haf­ten für das Ur­teil vom 4. Mai 2017. Für den Chef ist dies be­son­ders un­güns­tig, denn die LLC ist eine Zwit­ter­ge­sell­schaft mit be­schränk­ter Haf­tung - hier haf­tet er aber auch per­sön­lich über die Haftungsbeschränkung hi­naus. Das Un­glück muss er sich selbst zu­schrei­ben: Hät­te er sich nur am Prozess be­tei­ligt und ein Ver­säum­nis­urteil vermieden!

Die Urteilsbegründung ist nicht nur ein Lehrstück des Arbeitsrechts und des Ri­si­kos der Lohn­un­ter­zah­lung, das je­der Unternehmer le­sen soll­te, son­dern auch eine wun­der­ba­re Be­schrei­bung des Ver­fah­rens und der Be­ur­tei­lungs­maß­stä­be für ein Ver­säum­nis­ur­teil und die Komponenten, aus de­nen sich der er­staunliche Urteilsbetrag von $291.121 mit Gehalt, Vertragsstrafe, Anwalts­ho­no­rar und Pro­zess­kos­ten zu­sam­men­setzt:
Accordingly, the Court will award Amaya a total of $291,121.74; in­clu­ding $82,198.89 in unpaid wages, $200,261.25 in liquidated da­ma­ges, $8,181.60 in attorneys' fees, $400.00 in court filing fees, and $80.00 in ser­vice expenses. Aao 9.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER