Mit der SSN steigen die Aussichten, weil es Dienste gibt, die seit Jahrzehnten Vermögens- und Personendaten sammeln und an Rechtsanwälte, Banken und den Staat verkaufen dürfen. Ja, auch an den Staat, denn der weiß genauso wenig, wo seine Leute sind, wenn sie sich verstecken. Wer Steuern zahlt, kann bei Bund, Einzelstaat, Kreis und Gemeinde mit einer Anschrift erfasst sein, aber geprüft ist die nicht. Wer einen Führerschein erwirbt, muss heute eine Wasserrechnung oder einen Mietvertrag vorlegen und kann deswegen beim Rathaus bekannt sein.
Anwälte können Personen und Vermögen über gewerbliche Datenbanken, beispielsweise bei ICI Offshore, oder auch Gerichtsverzeichnisse ermitteln. Manchmal telefoniert man alle im Internet und sonstwie verzeichneten Kontakte durch. Andere findet man über öffentliche Verzeichnisse von Domain-Inhabern. Anonymisierte Teilnehmer an Social Media kann man, wenn ein Gerichtsverfahren im Ausland eingeleitet ist, möglicherweise von Betreibern zwangsweise auf dem Weg über ein US-Gericht am Sitz des Dienstes erfahren.
Mit allen Methoden sind Kosten verbunden, die sich nach dem Aufwand richten, und deshalb ein extremes Vielfaches der in Europa geltenden Meldeamtsauskunftsgebühren ausmachen. Die Pi mal Daumen-Regel im Geschäftsverkehr mit den USA oder auch bei Privatgeschäften mit US-Personen lautet daher stets: Vorkasse oder Sicherheitsleistung.