In New York City entschied das Bundsberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Penades v. The Republic of Ecuador über die Bedeutung des Begriffs Maturity. Der Bond-Inhaber hielt das vertraglich eingeräumte Klagerecht bei jeglichem Verzug für anwendbar. Durch eine kurze, doch lehrreiche Vertragsauslegung gelangte die Revision am 17. Mai 2017 zum selben Ergebnis wie das Untergericht.
In New York City entschied das Bundsberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Penades v. The Republic of Ecuador über die Bedeutung des Begriffs Maturity. Der Bond-Inhaber hielt das vertraglich eingeräumte Klagerecht bei jeglichem Verzug für anwendbar. Durch eine kurze, doch lehrreiche Vertragsauslegung gelangte die Revision am 17. Mai 2017 zum selben Ergebnis wie das Untergericht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.