Das Hotel liegt in Belgrad; dort lebten die Müller, dort wird das Hotel betrieben, und dort sitzt das Entschädigungsamt. Der Bezug zu den USA ist minimal: Die Hotelbetreiber betreiben auch ein Hotel in Chicago. Dort entschied das Bundesgericht gegen die Klage; die Revision vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks endete am 23. Mai 2017 mit der bestätigten Abweisung und einer historischen Schilderung und Subsumtion.
Der Abweisungsgrund ist der Grundsatz des Forum non conveniens: Auch ein zuständiges Gericht darf verweisen. Die Faktoren im Ermessen des Gerichts umfassen meist Parteien, Zeugen, Beweise, Ort des Geschehens, anwendbares Recht und Sprache. Im Fall Veljkovic v. Carlson Hotels Inc. liegt der Schwerpunkt dieser Faktoren in Belgrad. Zudem hatte sich der Hotelbetreiber der Zuständigkeit des dortigen Amts unterworfen.
Im Welfenschatzprozess der Bundesrepublik Deutschland besteht auch eine Entschädigungseinrichtung im Ausland, doch trotz mancher Parallelen wurde bisher anders als in Chicago entschieden, und Präzedenzfälle aus dem siebten Bezirk binden nicht den Hauptstadtbezirk von Washington, DC. Unterschiedliche Würdigungen in zwei der 13 Bezirke der USA rechtfertigen jedoch die Vorlage an den Supreme Court.