Haftung für Tod durch unsichere EMails
CK • Washington. Die beklagte Außenministerin habe ihren eigenen, unsicheren EMailrechner für den Dienstverkehr genutzt und damit Terroristen den Weg zur Ermordung der Söhne der Kläger bereitet. Sie hafte für deren Tod ebenso wie für eine Beleidigung, als sie öffentlich den Vorwurf der Eltern, sie habe gelogen, verneinte. Der Terroranschlag sei entgegen ihrer Darstellung nicht von einem YouTube-Hass-Video ausgelöst worden, sondern allein vom unsicheren EMailverkehr. In Smith v. Clinton fiel am 26. Mai 2017 das Urteil.
Das Bundesgericht der Hauptstadt gestattete den Vereinigten Staaten die Übernahme der Verteidigung gegen Behauptungen, die das Ministeramt betreffen, und stimmte auch ihrem Antrag auf Abweisung zu. Vor der Klage gegen Amtshandlungen steht ein Verwaltungsverfahren im Ministerium. Da die Kläger darauf verzichteten, waren ihre Ansprüche aus Amtspflichtsverletzungen einschließlich der Gefährdung des amtlichen EMailverkehrs abzuweisen.
Die Schmerzensgeldansprüche der Eltern wegen der später als falsch bezeichneten Ursache des Terroranschlags, der YouTube-Aufzeichnung, untersuchte das Gericht mit einer ausführlichen Subsumtion. Es begründete lehrreich seine Feststellung, dass die Tatbestandsmerkmale der vielseiten Anspruchsgrundlagen nicht schlüssig behauptet sind. Die 29-seitige Begründung wird wohl in die Tort-Kurse der juristischen Fakultäten über unerlaubte Handlungen eingehen.
Das Bundesgericht der Hauptstadt gestattete den Vereinigten Staaten die Übernahme der Verteidigung gegen Behauptungen, die das Ministeramt betreffen, und stimmte auch ihrem Antrag auf Abweisung zu. Vor der Klage gegen Amtshandlungen steht ein Verwaltungsverfahren im Ministerium. Da die Kläger darauf verzichteten, waren ihre Ansprüche aus Amtspflichtsverletzungen einschließlich der Gefährdung des amtlichen EMailverkehrs abzuweisen.
Die Schmerzensgeldansprüche der Eltern wegen der später als falsch bezeichneten Ursache des Terroranschlags, der YouTube-Aufzeichnung, untersuchte das Gericht mit einer ausführlichen Subsumtion. Es begründete lehrreich seine Feststellung, dass die Tatbestandsmerkmale der vielseiten Anspruchsgrundlagen nicht schlüssig behauptet sind. Die 29-seitige Begründung wird wohl in die Tort-Kurse der juristischen Fakultäten über unerlaubte Handlungen eingehen.