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Montag, den 29. Mai 2017

Zugang zu archivierten, illegal abgehörten Telefonaten

 
.   Ein Professor beantragte die Freigabe illegal abgehörter Te­le­fonate aus der Watergate-Affäre im Fall In re Luke Nichter. Sie waren in Un­ter­su­chungen und Prozesse eingegangen und liegen im Staatsarchiv. Das Bun­des­ge­richt der Hauptstadt erklärte am 22. Mai 2017 die anwendbaren Regeln aus dem Recht auf Privatsphäre, dem Electronic Communications Privacy Act of 1986 und dem Verbot der Freigabe illegal abgehörter Telefonate.

Die Entscheidung ist in ihrer Erörterung des Zugangs zu archivierten Ver­schluss­sac­hen bedeutsam. Hier hatte eine Person abgehörte Telefonate und die Be­tei­lig­ten aufgezeichnet. Ausnahmen für den Zugang zu illegal angefertigten Aufzeichnungen sieht der Omnibus Crime Control and Safe Streets Act of 1968 nicht vor, doch der ECPA erlaubte ab 1986 die Offenlegung der Ge­sprächs­teil­neh­mer. Der Inhalt der Telefonate bleibt weiterhin geschützt.

Das Gericht lehnte den Kompromissvorschlag des Klägers ab, neben den bereits veröffentlichten Namen auch den Inhalt der Aufzeichnungen mit geschwärzten Namen freizugeben. So würden die Telefonate keinen bestimmten Personen zu­geordnet werden können, und ihre Privatsphäre bliebe geschützt. Das Gericht wink­te ab, denn diese Lösung sei gesetzlich nicht vorgesehen und fördere Spe­ku­la­tionen, die die Privatsphäre schlimmer verletzen könnten als die Of­fen­ba­rung der Namen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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