Zugang zu archivierten, illegal abgehörten Telefonaten
CK • Washington. Ein Professor beantragte die Freigabe illegal abgehörter Telefonate aus der Watergate-Affäre im Fall In re Luke Nichter. Sie waren in Untersuchungen und Prozesse eingegangen und liegen im Staatsarchiv. Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte am 22. Mai 2017 die anwendbaren Regeln aus dem Recht auf Privatsphäre, dem Electronic Communications Privacy Act of 1986 und dem Verbot der Freigabe illegal abgehörter Telefonate.
Die Entscheidung ist in ihrer Erörterung des Zugangs zu archivierten Verschlusssachen bedeutsam. Hier hatte eine Person abgehörte Telefonate und die Beteiligten aufgezeichnet. Ausnahmen für den Zugang zu illegal angefertigten Aufzeichnungen sieht der Omnibus Crime Control and Safe Streets Act of 1968 nicht vor, doch der ECPA erlaubte ab 1986 die Offenlegung der Gesprächsteilnehmer. Der Inhalt der Telefonate bleibt weiterhin geschützt.
Das Gericht lehnte den Kompromissvorschlag des Klägers ab, neben den bereits veröffentlichten Namen auch den Inhalt der Aufzeichnungen mit geschwärzten Namen freizugeben. So würden die Telefonate keinen bestimmten Personen zugeordnet werden können, und ihre Privatsphäre bliebe geschützt. Das Gericht winkte ab, denn diese Lösung sei gesetzlich nicht vorgesehen und fördere Spekulationen, die die Privatsphäre schlimmer verletzen könnten als die Offenbarung der Namen.
Die Entscheidung ist in ihrer Erörterung des Zugangs zu archivierten Verschlusssachen bedeutsam. Hier hatte eine Person abgehörte Telefonate und die Beteiligten aufgezeichnet. Ausnahmen für den Zugang zu illegal angefertigten Aufzeichnungen sieht der Omnibus Crime Control and Safe Streets Act of 1968 nicht vor, doch der ECPA erlaubte ab 1986 die Offenlegung der Gesprächsteilnehmer. Der Inhalt der Telefonate bleibt weiterhin geschützt.
Das Gericht lehnte den Kompromissvorschlag des Klägers ab, neben den bereits veröffentlichten Namen auch den Inhalt der Aufzeichnungen mit geschwärzten Namen freizugeben. So würden die Telefonate keinen bestimmten Personen zugeordnet werden können, und ihre Privatsphäre bliebe geschützt. Das Gericht winkte ab, denn diese Lösung sei gesetzlich nicht vorgesehen und fördere Spekulationen, die die Privatsphäre schlimmer verletzen könnten als die Offenbarung der Namen.