×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 04. Juni 2017

Fünf Dollar für Waffenkontrolle verfassungswidrig

 
.   In Bauer v. Becerra behaupteten die Kläger, die vom Staat Kalifornien beim Waffenverkauf erhobene Gebühr von $5 für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Waffenkontrolle verletze ihr Verfassungsrecht auf Zugang zu Waffen. Die Kläger sind natürliche und ju­ri­sti­sche Personen, unter anderem der Waffenhersteller- und nutzerverband Na­ti­onal Rifle Association.

Am 1. Juni 2017 entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA für den Staat. Zwar stelle das in der Begründung aus­führlich dargelegte Waffenregulierungsgesetz einen Eingriff in das Ver­fas­sungs­recht auf Waffenbesitz dar, doch halte er dem verfassungsrechtlich ge­bo­te­nen Prüfmaßstab für minimal regulierende, zulässige Eingriffe stand:
In sum, the use of the DROS fee to fund APPS survives intermediate scrutiny because the government has demonstrated an important pub­lic safety interest in this statutory scheme, and there is a rea­son­ab­le fit between the government's interest and the means it has cho­sen to achieve those ends. AaO 20.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER