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Montag, den 05. Juni 2017

Der verstoßene Lobbyist: Vertragsbruch und Bereicherung  

.   Aus demselben Sachverhalt einen Anspruch aus Vertrags­ver­letzung und ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen, ist einem entlasse­nen Lobbyisten in Smith v. Rubicon Advisors LLC gelungen. Zudem gewann er einen Schadensersatzanspruch, weil sein Arbeitgeber sein EMailkonto und je­den Aktenzugriff sperrte und seinen Kunden keine Auskunft über den Verbleib des Klägers vermittelte. Die Lobbyfirma hatte beide Ansprüche als unschlüssig bezeichnet.

Am 1. Juni 2017 erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt, dass zumindest in der Schlüssigkeitsprüfung ein Anspruch aus unjust Enrichment zulässig bleibt, wenn der Kläger ihn nicht aus dem Vertrag herleitet und er ihn behauptet, weil der Beklagte den Vertrag anders liest und den vertraglichen Vergütungs­an­spruch auf eine Beteiligung an gemeinsam angeworbenen Kundenaufträgen nicht an­er­kennt.

Der Anspruch aus tortious Interference ist ebenfalls schlüssig, weil die Eingriffe des Beklagten dem Kläger die Weiterbearbeitung der von ihm beigeschafften Auf­träge ebenso wie den Übergang der Kunden vom Beklagten an ihn ver­ei­tel­ten. Der Anspruch aus eine verbotene Einwirkung in erwartetes Geschäft kann nicht nur erhofftes Neugeschäft erfassen, erläuterte das Gericht, sondern auch die Weiterführung von Aufträgen nach dem Wunsch der Kunden, die der Kläger beim Beklagten gewonnen hatte: … [H]arm to a business relationship may be cognizable as interference with prospective business relationships. AaO 10.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.