Copyright-Troll erpresst Baufirmen, verliert
CK • Washington. Im Copyright Act of 1976 schützt der Architectural Works Copyright Protection Act das Werk von Architekten in der Form von Plänen, Zeichnungen und Gebäuden, 17 USC §101. Die Klägerin in Design Basics LLC v. Lexington Homes Inc. spezialisierte sich darauf, viele Pläne anzufertigen und im Internet zu veröffentlichen, um dann Architekten und Baufirmen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Werke ihren ähnlich wirkten. Am 6. Juni 2017 legte in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA dieses Geschäftsmodell detailliert dar, das nicht nur Architekten Sorgen bereitet, sondern auch bei Gerichten hinreichend bekannt und berüchtigt ist.
Das System beruht auf dem Umstand, dass Schadensersatz nach dem Copyright Act sehr hoch ausfallen kann und die Verteidigung im amerikanischen Prozess schnell sechsstellige Kosten auslöst. Deshalb versüßte die Klägerin ihre Forderungen mit dem Hinweis, dass sie eine kostengünstige einvernehmliche Lösung anstrebe und gern auf einen Rechtsstreit verzichten würde. Im Gegensatz zu vielen anderen, berichtet die Revisionsbegründung, ließ sich das beklagte Bauunternehmen nicht darauf ein, sondern bestritt eine Nachahmung und verteidigte sich erfolgreich bis in die Revision.
Leicht lesbar wie meist erklärt das gut besetzte Gericht ab Seite 7 die Rechtsgrundlagen und seine Subsumtion. Ein wichtiges Verletzungsmerkmal ist das Kopieren eines Werks. Dazu ist der Zugang zum Original erforderlich. Selbst wenn der Zugriff über das World Wide Web ermöglicht wird, beweist dies keine Kenntnisnahme und kein Kopieren. Vor diesem Hintergrund erörtert es ausführlich die Anforderungen an das Kopieren geschützter Werke, die bei Bauplänen vornehmlich aus nicht schutzfähigen Standard- und Normelementen wie Fenster, Wände und Dach bestehen und allzu subtitle Unterschiede rechtlich ausklammern. Die Beweise reichen weder für die Nachahmung noch den Zugang zum Original.
Das System beruht auf dem Umstand, dass Schadensersatz nach dem Copyright Act sehr hoch ausfallen kann und die Verteidigung im amerikanischen Prozess schnell sechsstellige Kosten auslöst. Deshalb versüßte die Klägerin ihre Forderungen mit dem Hinweis, dass sie eine kostengünstige einvernehmliche Lösung anstrebe und gern auf einen Rechtsstreit verzichten würde. Im Gegensatz zu vielen anderen, berichtet die Revisionsbegründung, ließ sich das beklagte Bauunternehmen nicht darauf ein, sondern bestritt eine Nachahmung und verteidigte sich erfolgreich bis in die Revision.
Leicht lesbar wie meist erklärt das gut besetzte Gericht ab Seite 7 die Rechtsgrundlagen und seine Subsumtion. Ein wichtiges Verletzungsmerkmal ist das Kopieren eines Werks. Dazu ist der Zugang zum Original erforderlich. Selbst wenn der Zugriff über das World Wide Web ermöglicht wird, beweist dies keine Kenntnisnahme und kein Kopieren. Vor diesem Hintergrund erörtert es ausführlich die Anforderungen an das Kopieren geschützter Werke, die bei Bauplänen vornehmlich aus nicht schutzfähigen Standard- und Normelementen wie Fenster, Wände und Dach bestehen und allzu subtitle Unterschiede rechtlich ausklammern. Die Beweise reichen weder für die Nachahmung noch den Zugang zum Original.