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Donnerstag, den 08. Juni 2017

FBI-Direktor: I need loyalty, I expect loyalty.  

Art 2(4) Constitution
FSch - Washington.   Einen Tag vor der Anhörung des Ex-FBI-Direktors James Comey vor dem Se­na­te In­tel­li­gence Committee hat der Aus­schuss sein Er­öffnungs-Statement ver­öf­fent­licht. Und schnell wird klar, in wel­che Richtung sich Comey zu äußern beabsichtigt.

Gleich zu Beginn erläutert er, sich nach dem ersten Gespräch mit dem da­ma­li­gen Präsidentschaftskandidaten veranlasst gesehen zu haben, die gemein­sa­men Un­ter­redungen in Form von Memoranden inhaltlich zu fixieren:
I felt compelled to document my first conversation with the Pre­si­dent-Elect in a memo. […] Creating written records immediately af­ter one-on-one conversations with Mr. Trump was my practice from that point for­ward. AaO.
Dank dieser Aufzeichnungen fällt sein Statement erstaunlich detailliert aus. Nicht nur die Daten der einzelnen Konversationen, sondern auch deren we­sent­li­che Inhalte und sogar wörtliche Aussagen des US-Präsidenten kann der Ex-FBI-Di­rek­tor so rekonstruieren. Demnach führten Trump und Comey ins­ge­samt fünf Gespräche, in denen es zunächst um Comey's Position als künf­ti­ger FBI-Direktor ging und sich Trump - quasi im Gegenzug - Comey's Lo­ya­lität zusichern lassen wollte. In späteren Unterhaltungen erkundigte sich Trump unter an­de­rem nach etwaigen Ermittlungen gegen seine eigene Person und äußerte sei­ne Hoffnung, die Flynn-Ermittlungen würden bald eingestellt:
I hope you can see your way clear to letting this go, to letting Flynn go. He is a good guy. I hope you can let this go.
Comey's Eingangs-Statement scheint geeignet, die im Raume stehenden Vor­wür­fe gegen Präsident Trump zu erhärten. Die dokumentierten Gespräche zwi­schen Trump und Comey lassen darauf schließen, dass der Versuch poli­ti­scher Ein­fluss­nah­me in die Ermittlungstätigkeit des FBI durch Umgehung des Jus­tiz­mi­ni­sters und unter Missachtung der Gewaltenteilung samt Checks and Ba­lan­ces im Raume steht. Dies gibt Veranlassung, die Unabhängigkeit des FBI als ge­fähr­det an­zu­sehen.

Mit Spannung bleibt abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse die Anhörung am 8. Juni 2017 im Senat mit sich bringen wird, und ob sie die Senatoren an das Im­peach­ment-Verfahren zur Absetzung des Präsidenten nach Artikel 2(4) der Bundes­verfassung erinnern wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.