In Chicago erklärte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 7. Juni 2017 im Fall Cripe v. Henkel Corp. die Anforderungen an Sachverständigenaussagen: Sie müssen vor dem Prozess aufgedeckt werden, um der Beklagten im Rahmen des Discovery-Beweisausforschungsverfahrens die Vernehmung des Gutachters und die Verteidigungsvorbereitung zu gestatten. Sie müssen auch materiellen Eignungsanforderungen standhalten.
Die Sachverständige war kompetent und schloss die Kausalitätsbeurteilung aus ihrem Gutachten aus. Damit entfällt ihr Beweis. Die Arztberichte taugen als Gutachten nichts, weil sie nicht angekündigt waren und kein Kreuzverhör ermöglichten. Außerdem diagnostizieren sie Probleme, ohne Ursachen festzulegen. Somit könnten die Geschworenen nicht gegen den Hersteller entscheiden. Zurecht hatte daher das Untergericht die Klage schon vor der Vorlage an die Jury abgewiesen, wozu sich im US-Prozess das Summary Judgment eignet.