• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 13. Juni 2017

Fehlerhafte Entlassungen werden in den USA teurer  

Goliath v. Davids
.   Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss ein Arbeitgeber in den USA nicht nur eine Klage und die Wiedereinsetzung des Arbeitnehmers samt Gehaltsersatzes befüchten, wenn die Maßnahme rechtsfehlerhaft ist. Ab der Entscheidung in vom 12. Juni 2017 gilt auch, dass der gehaltsgleiche Schadensersatz um die Kosten der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und gar einem Umzug überschritten werden darf.

Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied so bei einem durch einen Tarifvertrag regulierten Arbeitsvertrag, als das Bundesamt f&uul;r Arbeitsangelegenheit, National Labor Relations Board, ermittelte, dass eine Arbeitnehmerin als Vergeltung für ihre rechtmäßlige Beiziehung der Gewerkschaft in einem Dienstdisziplinarstreit mit ihren Vorgesetzten entlassen worden war.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.