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Mittwoch, den 21. Juni 2017

Supreme Court: Herabwürdigende Marke zulässig  

FSch - Washington.   Die Mitglieder der asiatischen Rockband The Slants - frei übersetzt Die Schlitzaugen - haben einen Anspruch auf Eintragung ihres Bandnamens als Marke beim United States Patent and Trademark Office, entschied der Supreme Court of the United States in Washington, DC, am 19. Juni 2017 im Fall Matal v. Tam.

Der für die Registrierung von Marken maßgebliche Lanham Act untersagt in 15 U.S. Code § 1052 (a) eine Markeneintragung, wenn diese geeignet ist, das Ansehen von Personen oder Verstorbener, Glaubensrichtungen, öffentlicher Einrichtungen sowie Nationalsymbole zu verunglimpfen oder als Ausdruck von Missachtung aufgefasst zu werden.

Der Frontsänger der Band, Simon Tam, verklagte das USPTO, nachdem dieses seinen Antrag auf Registrierung des Bandnamens als Registered Trademark abgelehnt hatte. Das USPTO argumentierte, die Registrierung einer Marke beinhalte eine Komponente staatlicher Stellungnahme, welche sich innerhalb der Grenzen des Lanham Acts zu bewegen habe. Eine Markenregistrierung des Bandnamens mache die asiatische Bevölkerung verächtlich und sei daher unzulässig.

Dieser Auffassung erteilte der Supreme Court eine klare Absage, indem er entschied, die Ablehnung des Antrags verletze die Meinungsfreiheit und verstoße somit gegen den ersten Zusatzartikel der Verfassung:
Amendment I
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.
Das Gericht stellte klar, dass sich die Frage der Herabwürdigung durch Marken aus der Perspektive ihrer Anmelder und nicht der für die Markenregistrierung zuständigen Behörde zu beurteilen sei. Bezeichne sich eine asiatisch-stämmige Band selbst als The Slants, könne dies keine herabwertende Wirkung entfalten. Die Ablehnung des Antrags durch das USPTO sei somit rechtswidrig, sie komme einer unzulässigen staatlichen Zensur gleich.

Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Registrierungsfähigkeit von Marken haben, die ebenfalls geeignet sind, herabwürdigend aufgefasst zu werden. So führt das American Football-Unternehmen der US-Hauptstadt, Washington Redskins, derzeit einen Prozess gegen das USPTO, nachdem dieses die bestehenden Eintragungen des Teams mit der Begründung gelöscht hatte, die Marke sei geeignet, die indianisch-stämmige Bevölkerung, Native Americans, herabzuwürdigen. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond hatte den Prozess pausiert, um die Entscheidung des Supreme Courts abzuwarten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.