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Samstag, den 08. Juli 2017

Meinungsschutz für verklagte Landschafts-Gutachter  

.   Eine Landschaftsschutzgruppe engagierte Architekten als Gutachter, um gegen einen Bauantrag der Kläger vorzugehen. Weil die Ge­neh­mi­gung versagt wurde, verklagten die Kläger die Architekten wegen ihres Beitrags zur Anfechtung auf Schadensersatz. Die Beklagten forderten die sofortige Ab­wei­sung nach dem SLAPP-Gesetz, das die Ausübung der Petitions- und Mei­nungs­freiheit schützt und vor Entstehen erheblicher Prozesskosten die Abweisung erlaubt, wenn früh ein unzulässiger Eingriff in diese Rechte glaubhaft erscheint.

SLAPP-Gesetze verbreiteten sich von Kalifornien aus in vielen einzelstaatlichen Rechtsordnungen in den USA. Ursprünglich sollten sie die freie Rede vor Diffamierungsklägern schützten. Später wurden sie ergänzt und schützen in diesem Fall auch das Petitionsrecht des Bürgers gegenüber Parlamenten und Verwaltungen. Am 29. Juni 2017 entschied in Boston das Bundes­beru­fungs­gericht des ersten Bezirks der USA, dass ihm in einer Frage noch ein Prä­ze­denz­fall eines einzelstaatlichen Gerichts fehlt:

Wenn die Landschaftsschutzgruppe ihr Petitionsrecht mithilfe der gutachterlich tätigen Architekten ausübt, schützt das SLAPP-Gesetz von Massachusetts auch den Gutachter der ihr Recht wahrnehmenden Gruppe? Diese Frage legte es in Stein­metz v. Coyle & Caron Inc. mit lesenswerter Begründung dem obersten Gericht des Staates zur Klärung vor, dessen Parlament das Gesetz schuf. Wenn das zutrifft, wären nach der Auffassung des Bundesgerichts die meisten An­sprü­che der Kläger schon jetzt abzuweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.