Meinungsschutz für verklagte Landschafts-Gutachter
CK • Washington. Eine Landschaftsschutzgruppe engagierte Architekten als Gutachter, um gegen einen Bauantrag der Kläger vorzugehen. Weil die Genehmigung versagt wurde, verklagten die Kläger die Architekten wegen ihres Beitrags zur Anfechtung auf Schadensersatz. Die Beklagten forderten die sofortige Abweisung nach dem SLAPP-Gesetz, das die Ausübung der Petitions- und Meinungsfreiheit schützt und vor Entstehen erheblicher Prozesskosten die Abweisung erlaubt, wenn früh ein unzulässiger Eingriff in diese Rechte glaubhaft erscheint.
SLAPP-Gesetze verbreiteten sich von Kalifornien aus in vielen einzelstaatlichen Rechtsordnungen in den USA. Ursprünglich sollten sie die freie Rede vor Diffamierungsklägern schützten. Später wurden sie ergänzt und schützen in diesem Fall auch das Petitionsrecht des Bürgers gegenüber Parlamenten und Verwaltungen. Am 29. Juni 2017 entschied in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA, dass ihm in einer Frage noch ein Präzedenzfall eines einzelstaatlichen Gerichts fehlt:
Wenn die Landschaftsschutzgruppe ihr Petitionsrecht mithilfe der gutachterlich tätigen Architekten ausübt, schützt das SLAPP-Gesetz von Massachusetts auch den Gutachter der ihr Recht wahrnehmenden Gruppe? Diese Frage legte es in Steinmetz v. Coyle & Caron Inc. mit lesenswerter Begründung dem obersten Gericht des Staates zur Klärung vor, dessen Parlament das Gesetz schuf. Wenn das zutrifft, wären nach der Auffassung des Bundesgerichts die meisten Ansprüche der Kläger schon jetzt abzuweisen.
SLAPP-Gesetze verbreiteten sich von Kalifornien aus in vielen einzelstaatlichen Rechtsordnungen in den USA. Ursprünglich sollten sie die freie Rede vor Diffamierungsklägern schützten. Später wurden sie ergänzt und schützen in diesem Fall auch das Petitionsrecht des Bürgers gegenüber Parlamenten und Verwaltungen. Am 29. Juni 2017 entschied in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA, dass ihm in einer Frage noch ein Präzedenzfall eines einzelstaatlichen Gerichts fehlt:
Wenn die Landschaftsschutzgruppe ihr Petitionsrecht mithilfe der gutachterlich tätigen Architekten ausübt, schützt das SLAPP-Gesetz von Massachusetts auch den Gutachter der ihr Recht wahrnehmenden Gruppe? Diese Frage legte es in Steinmetz v. Coyle & Caron Inc. mit lesenswerter Begründung dem obersten Gericht des Staates zur Klärung vor, dessen Parlament das Gesetz schuf. Wenn das zutrifft, wären nach der Auffassung des Bundesgerichts die meisten Ansprüche der Kläger schon jetzt abzuweisen.