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Montag, den 10. Juli 2017

Bei Misserfolg Schadensersatzklage gegen Gerichtsdiener  

.   Auch Laien sind findig. In Fuller v. Harris zog eine An­stalts­insassin den Trumpf einer Schadensersatzklage gegen Gerichts­die­ner in der Ge­schäftsstelle des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staa­ten, da die­se das Einreichen ihres Revisionsantrags als verspätet zurück­ge­wie­sen hat­ten.

Da sie ohne anwaltichen Beistand klagte, musste das Bundesgericht der Haupt­stadt ihren Vortrag besonders sorgfältig prüfen und seine Ent­schei­dung erläu­tern. Deshalb ist die Entscheidungsbegründung vom 7. Juli 2017, die einerseits die Immunität von Gerichten und ihrem Personal, andererseits Verfassungs­fra­gen erörtert, lesenswert. Letztlich fehlt dem Gericht die sachliche Zuständig­keit für eine Klage gegen ihm übergeordnete Revisionsgerichte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.