Da sie ohne anwaltichen Beistand klagte, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihren Vortrag besonders sorgfältig prüfen und seine Entscheidung erläutern. Deshalb ist die Entscheidungsbegründung vom 7. Juli 2017, die einerseits die Immunität von Gerichten und ihrem Personal, andererseits Verfassungsfragen erörtert, lesenswert. Letztlich fehlt dem Gericht die sachliche Zuständigkeit für eine Klage gegen ihm übergeordnete Revisionsgerichte.
Da sie ohne anwaltichen Beistand klagte, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihren Vortrag besonders sorgfältig prüfen und seine Entscheidung erläutern. Deshalb ist die Entscheidungsbegründung vom 7. Juli 2017, die einerseits die Immunität von Gerichten und ihrem Personal, andererseits Verfassungsfragen erörtert, lesenswert. Letztlich fehlt dem Gericht die sachliche Zuständigkeit für eine Klage gegen ihm übergeordnete Revisionsgerichte.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.