Bei Misserfolg Schadensersatzklage gegen Gerichtsdiener
CK • Washington. Auch Laien sind findig. In Fuller v. Harris zog eine Anstaltsinsassin den Trumpf einer Schadensersatzklage gegen Gerichtsdiener in der Geschäftsstelle des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, da diese das Einreichen ihres Revisionsantrags als verspätet zurückgewiesen hatten.
Da sie ohne anwaltichen Beistand klagte, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihren Vortrag besonders sorgfältig prüfen und seine Entscheidung erläutern. Deshalb ist die Entscheidungsbegründung vom 7. Juli 2017, die einerseits die Immunität von Gerichten und ihrem Personal, andererseits Verfassungsfragen erörtert, lesenswert. Letztlich fehlt dem Gericht die sachliche Zuständigkeit für eine Klage gegen ihm übergeordnete Revisionsgerichte.
Da sie ohne anwaltichen Beistand klagte, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihren Vortrag besonders sorgfältig prüfen und seine Entscheidung erläutern. Deshalb ist die Entscheidungsbegründung vom 7. Juli 2017, die einerseits die Immunität von Gerichten und ihrem Personal, andererseits Verfassungsfragen erörtert, lesenswert. Letztlich fehlt dem Gericht die sachliche Zuständigkeit für eine Klage gegen ihm übergeordnete Revisionsgerichte.