Grundrecht: Waffen öffentlich tragen
LB - Washington. Hat jeder Bürger ein Recht, öffentlich Waffen zu tragen, oder darf der Staat dies verbieten oder einschränken? Der zweite Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten als Teil der Bill of Rights besagt, dass jedermann das Recht auf das Halten und Tragen von Waffen hat: keep and bear Arms. Ob das Recht sich auf die Öffentlichkeit erstreckt, entschied das Bundesberufungsgericht des District of Columbia am 25. Juli 2017 im Fall Brian Wrenn v. D.C.
Ein Gesetz des District of Columbia nebst darauf beruhenden Regularien sieht vor, dass Waffen in der Öffentlichkeit nur ausnahmsweise getragen werden dürfen. Eine Genehmigung bedarf einer konkret begründeten Körper- oder Eigentumsverletzungsgefahr oder eines sonstigen wichtigen Grundes. Hintergrund ist eine frühere hohe Kriminalitätsrate, eine hohe Einwohnerdichte und viele ansässige Regierungsbeamte und Diplomaten.
Das zweithöchste US-Gericht entschied: Wörtliche und historische Auslegung belegten, dass das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit den Kernbereich der Verfassung tangiere. Bürger dürften Waffen zur persönlichen Verteidigung in der Öffentlichkeit tragen. Dieses Recht könne auch in Städten nicht generell oder auf besondere persönliche Verteidigungsgründe eingeschränkt werden. Das Gesetz hindere die meisten Einwohner an der Ausübung des Grundrechts.
Die Entscheidung verdeutlicht die schwierige Diskussion zum Thema Waffengesetze in den USA. Die Sensibilität des Themas ist daran erkennbar, dass ungewöhnlich viele unbeteiligte Justizminister der Einzelstaaten zu den Rechtsfragen als Amici Curiae Stellung nahmen. Die Begründung des Gerichts vermittelt auch einen geschichtlichen Rückblick auf die Versuche, seit 1976 dem öffentlichen Waffenbesitz gegenzusteuern.
Ein Gesetz des District of Columbia nebst darauf beruhenden Regularien sieht vor, dass Waffen in der Öffentlichkeit nur ausnahmsweise getragen werden dürfen. Eine Genehmigung bedarf einer konkret begründeten Körper- oder Eigentumsverletzungsgefahr oder eines sonstigen wichtigen Grundes. Hintergrund ist eine frühere hohe Kriminalitätsrate, eine hohe Einwohnerdichte und viele ansässige Regierungsbeamte und Diplomaten.
Das zweithöchste US-Gericht entschied: Wörtliche und historische Auslegung belegten, dass das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit den Kernbereich der Verfassung tangiere. Bürger dürften Waffen zur persönlichen Verteidigung in der Öffentlichkeit tragen. Dieses Recht könne auch in Städten nicht generell oder auf besondere persönliche Verteidigungsgründe eingeschränkt werden. Das Gesetz hindere die meisten Einwohner an der Ausübung des Grundrechts.
Die Entscheidung verdeutlicht die schwierige Diskussion zum Thema Waffengesetze in den USA. Die Sensibilität des Themas ist daran erkennbar, dass ungewöhnlich viele unbeteiligte Justizminister der Einzelstaaten zu den Rechtsfragen als Amici Curiae Stellung nahmen. Die Begründung des Gerichts vermittelt auch einen geschichtlichen Rückblick auf die Versuche, seit 1976 dem öffentlichen Waffenbesitz gegenzusteuern.