Dabei empört er sich vor allem über die angebliche Verfassungswidrigkeit mehrerer Bestimmungen, die ihn in seiner, ihm als Präsidenten, nach der Verfassung gebührenden Autorität untergraben. Er sieht sich in seiner Rolle als Dealmaker beeinträchtigt.
Seine Kritik rührt daher, dass nun dem Kongress die Überprüfung wichtiger Maßnahmen bezüglich der gegen Russland verhängten Sanktionen obliegt und so sichergestellt wird, dass der Präsident nicht eigenwillig Sanktionen aufheben darf, vgl. §216.
Das Gesetz verhängt weitreichende Sanktionen gegen Russland, die mehrere Wirtschaftszweige, insbesondere die Energie- und Finanzsektoren, auch extraterritorial treffen. Für die Export Control & OFAC Sanctions-Partner der Ausbilderkanzlei der Verfasserin nicht ungünstig. Ob Trump merkt, dass er in der Außenhandelspolitik zum Eunuchen wurde?