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Donnerstag, den 03. Aug. 2017

Trump kritisiert, unterzeichnet Russland-Sanktionen  

Trump, der Eunuch in der Handelspolitik
Trump Statement
SFe - Wash­ing­ton.   Am 2. August 2017 un­ter­zeichnete Trump wi­der­wil­lig den Coun­te­ring Ame­ri­ca's Ad­ver­sa­ries Through Sanc­ti­ons Act in H.R. 3364, der um­fang­reiche Sanktionen ge­gen Russland, den Iran und Nord­ko­rea vorsieht. Zwar weise das Gesetz aus seiner Sicht erhebliche Mängel auf. Dennoch ent­schied er sich zum Wohle der nationalen Einheit zur Un­ter­zeich­nung.

Dabei empört er sich vor allem über die angebliche Verfassungswidrigkeit meh­rerer Bestimmungen, die ihn in seiner, ihm als Präsidenten, nach der Ver­fas­sung gebührenden Autorität untergraben. Er sieht sich in seiner Rolle als Deal­ma­ker be­einträchtigt.

Seine Kritik rührt daher, dass nun dem Kongress die Überprüfung wichtiger Maß­nah­men bezüglich der gegen Russland verhängten Sanktionen obliegt und so sichergestellt wird, dass der Präsident nicht eigenwillig Sanktionen auf­heben darf, vgl. §216.

Das Gesetz verhängt weitreichende Sanktionen gegen Russland, die mehrere Wirtschaftszweige, insbesondere die Energie- und Finanzsektoren, auch extra­ter­ri­torial treffen. Für die Export Control & OFAC Sanctions-Partner der Ausbil­der­kanzlei der Verfasserin nicht ungünstig. Ob Trump merkt, dass er in der Außenhandelspolitik zum Eunuchen wurde?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.