Nachdem er den Vertrag kündigte und konkurrierend auftrat, verklagte ihn der Hersteller wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis beschreibt zunächst den Umfang der Leistungen - der Vertreter machte alles, und dies auf eigenes Risiko. Dann erläutert es lesenswert die Anforderungen an ein wirksames Wettbewerbsverbot, Non-Compete Agreement, das zeitlich und örtlich begrenzt sein muss. Seine Durchsetzbarkeit hängt auch von einer Angemessenheit ab.
Zur Prüfung der Reasonableness zog das Gericht die Rechtsprechung zum Wettbewerbsverbot für angestelltes Personal heran, um dann auf den Independent Contractor, Freiberufler, einzugehen, als welchen es den Handelsvertreter eindeutig einstufen konnte. Schon im Vertrag steht sole Expense und own independent Business - andere Merkmale sind auch erfüllt. Da der Hersteller dem Handelsvertreter alle Verantwortung überließ und kein Risiko zurückbehielt, erscheint dem Gericht die verweigerte Gelegenheit zur Weiterarbeit mit dem selbst aufgebauten Kundenstamm unangemessen. Dies verhindert die Durchsetzbarkeit des Verbots, folgert es.