In Handsome Brook Farm, LLC v. Humane Farm Animal Care Inc. erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond am 22. August 2017 lehrreich, inwiefern auch Äußerungen gemeinnütziger Organisationen unter gewissen Voraussetzungen unlauteren Wettbewerb im Sinne des Bundesmarkengesetzes, Lanham Act, darstellen können.
Zwar wird bei einer gemeinnützigen Organisation grundsätzlich vermutet, dass es sich bei von ihr dargelegten missbräuchlichen und unethischen Praktiken in der Regel um eine nichtgewerbliche Meinungsäußerung handelt. Die in der Email enthaltene Mitteilung der Beklagten war jedoch eindeutig wirtschaftlich motiviert, da sie die behaupteten Missstände nur gegenüber Lebensmittelhändlern anprangerte, mit denen sie selbst geschäftliche Beziehungen unterhielt und dabei die Qualität ihrer eigenen Zertifizierung hervorhob und diese über die von anderen Zertifizierungen stellte. Der Fokus der Mitteilung lag somit auf wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen und nicht auf ideologischen oder moralischen. Das Verhalten der Beklagten unterschied sich folglich nicht von dem eines gewinnorientierten Unternehmens.
Dass die Mitteilung der Beklagten nicht ausschließlich gewerbliche Aussagen enthielt, war dabei unschädlich: When a message communicates both commercial and noncommercial speech, it is treated like commercial speech unless the commercial and noncommercial messages are inextricably intertwined. AaO 18.