×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 28. Aug. 2017

Neben Kuchen, Kunst und Kitsch: Gericht beim Volksfest

 
Stand des Gerichts
.   Zwischen Kuchen, Kunst und Kitsch überrascht den Be­sucher von Volksfesten in Washington der Stand vom Superior Court, der den Zugang der Öffentlichkeit zur Gerichts­bar­keit mit Infor­ma­tionen über seine Organisation und Leistungen ausdehnt. Dieses Gericht hatte als eins der ersten in den USA die Ditigalisierung von Pro­zess­akten begonnen, als Rufus King III, der ehemalige Kanzleipartner des Ver­fas­sers, zum Richter berufen wurde.

Am 28. August 2017 führt das Gericht weitere technische Neuerungen ein, die den Umgang mit dem erstinstanzlichen Gericht der Hauptstadt der USA erleichert. Sie reichen von Jumbo-Bildschirmen wie an Flughäfen im Gericht zum externen Aktenzugang für jedermann über eine Internetverbindung, s. Courthouse in D.C. adopts technology to aid the pub­lic.

Eine interaktive Webseite schafft bereits erhebliche Erleichterungen für Kan­di­da­ten im Geschworenendienst. Die am Wochenende vorgenommenen Än­de­run­gen können Links zu Urteilsberichten in German American Law Journal vom DC Superior Court ungültig machen. Der gerichtliche Twitterstrom bereitet auf Volksfeste ebenso wie auf andere Entwicklungen vor.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER