Weil sie auch nach Intervention des untersuchungsleitenden Magistrate Judge die Einsicht verweigerte, musste die Klägerin als Sanktion für die verweigerte Mitwirkung in der Discovery die Klagabweisung hinnehmen. Sie wandte sich an die Revision, was am 1. September 2017 in eine lesenswerte Erörterung mündete.
In Atlanta widmete das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks dem Fall Angela Lambert v. Worldwide Marketing Technologies Corp. neun leicht lesbare und unterhaltsame Seiten. Die Klägerin musste verlieren, weil im US-Prozess die verweigerte Mitwirkung in der Beweisausforschung nach Rule 37(b)(2)(A),(C) FRCP immer mit Sanktionen belegt wird, sie das Beweismittel in den Prozess eingeführt hatte und der nach 28 USC §636(b)(1)(A) eingesetzte Magistrate Judge und der Richter ihre Prüfung von Sachverhalt und Rechtsfolgen ordentlich vorgenommen hatten.