Die Brasilaner legten in ihrer Klage die Merkmale des Asset Purchase dar und konnten damit keine Rechtsnachfolge, die auf einem Merger beruhen könnte, belegen, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Die Klägerin hätte dazu nicht nur die Personenidentität der Geschäftsführung, sondern auch der Gesellschafter im Sinne der Continuity of Ownership belegen müssen, die in einer Verschmelzung zu einer Rechtsnachfolgerhaftung führt.
Die Brasilaner legten in ihrer Klage die Merkmale des Asset Purchase dar und konnten damit keine Rechtsnachfolge, die auf einem Merger beruhen könnte, belegen, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Die Klägerin hätte dazu nicht nur die Personenidentität der Geschäftsführung, sondern auch der Gesellschafter im Sinne der Continuity of Ownership belegen müssen, die in einer Verschmelzung zu einer Rechtsnachfolgerhaftung führt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.