Rechtsnachfolgerhaftung beim Asset Purchase
CK • Washington. Die Merkmale der Rechtsnachfolgerhaftung beim Asset Purchase erklärt am 12. September 2017 in New York City der Revisionsbeschluss in Audio Emotion S/A v. McIntosh Group, Inc.. Dort gründete ein Unternehmen aus Italien eine Tochter, die mit einem Asset Purchase Teile eines anderen Unternehmens übernahm und damit einen Exklusivvertriebsvertrag mit dessen brasilanischer Handelsvertretung aushöhlte.
Die Brasilaner legten in ihrer Klage die Merkmale des Asset Purchase dar und konnten damit keine Rechtsnachfolge, die auf einem Merger beruhen könnte, belegen, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Die Klägerin hätte dazu nicht nur die Personenidentität der Geschäftsführung, sondern auch der Gesellschafter im Sinne der Continuity of Ownership belegen müssen, die in einer Verschmelzung zu einer Rechtsnachfolgerhaftung führt.
Die Brasilaner legten in ihrer Klage die Merkmale des Asset Purchase dar und konnten damit keine Rechtsnachfolge, die auf einem Merger beruhen könnte, belegen, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Die Klägerin hätte dazu nicht nur die Personenidentität der Geschäftsführung, sondern auch der Gesellschafter im Sinne der Continuity of Ownership belegen müssen, die in einer Verschmelzung zu einer Rechtsnachfolgerhaftung führt.