Das Copyright Office in Washington, DC, hat am 12. September 2017 die unterschiedlichen Bestimmungen über den richtigen Vermerk und seine ordentliche Aufbringung in einer Verordnung konsolidiert und übersichtlicher gemacht. Dennoch sind je nach zu markierendem Werk seitenlange Vorschriften zu studieren: Affixation and Position of Copyright Notice, siehe Federal Register, Band 82, Heft 175, S. 42735-38. Im einfachsten Fall bleibt es bei Copyright 1991-2017 German American Law Journal auf der Eingangsseite der Veröffentlichung.
Das Copyright Office in Washington, DC, hat am 12. September 2017 die unterschiedlichen Bestimmungen über den richtigen Vermerk und seine ordentliche Aufbringung in einer Verordnung konsolidiert und übersichtlicher gemacht. Dennoch sind je nach zu markierendem Werk seitenlange Vorschriften zu studieren: Affixation and Position of Copyright Notice, siehe Federal Register, Band 82, Heft 175, S. 42735-38. Im einfachsten Fall bleibt es bei Copyright 1991-2017 German American Law Journal auf der Eingangsseite der Veröffentlichung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.