• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 21. Sept. 2017

Anspruch wegen Gruppendiffamierung von Studenten  

SFe - Washington.   Eine Zeitschrift berichtete von ei­ner brutalen Gruppen­ver­ge­wal­tigung durch Mitglieder einer Studentenverbindung auf dem Campus einer Uni­ver­si­tät. Sie vermittelte den Eindruck, solche Handlungen seien ein gängiges Aufnahmeritual. Bald stellte sich heraus, dass das vermeintliche Opfer die Ge­schich­te frei erfunden hatte. Das Magazin publizierte einen Widerruf und ent­schul­dig­te sich öffentlich; Mitglieder der Verbindung klagten. Sie behaup­te­ten so­wohl individuelle Ansprüche als auch Ansprüche wegen Gruppen­dif­fa­mie­rung.

In Elias v. Rolling Stone LLC verwies das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Be­zirks der USA in New York am 19. September 2017 den Fall hin­sicht­lich der Ansprüche wegen Gruppendiffamierung an das Ausgangs­ge­richt zu­rück. Dieses hätte die Klage nicht nach der Federal Rule of Civil Procedure 12 (b)(6) mangels Schlüssigkeit ablehnen dürfen.

Für die schlüssige Darlegung eines Anspruches in einem US-Prozess gilt: a com­plaint must contain sufficient factual matter, accepted as true, to state a claim to relief that is plausible on its face. Ein Anspruch aus Verleumdung setzt eine ge­genüber Dritten ohne Berechtigung oder Erlaubnis publizierte falsche Aus­sa­ge vor­aus, wodurch den Betroffenen ein Schaden entstanden ist. Zu­dem muss be­haup­tet wer­den, dass sich die vermeintlich verleumderische Aus­sa­ge gegen den Kläger richtet und Bekannte ihn als die Person erkennen können, auf welche sich die Aussage bezieht: It is not necessary that the world should un­der­stand the libel; it is sufficient if those who know the plaintiff can make out that she is the person (Geisler v. Petrocelli, 616 F.2d 636,639 (2d Cir. 1980)).

Für einen Anspruch aufgrund von Gruppendiffamierung ist entscheidend:
1. die Gruppengröße,
2. ob die Aussage den Charakter aller oder nur einzelner Grup­pen­mit­glie­der in Zweifel zieht, und
3. der Bekanntheitsgrad der Gruppe und ihrer Mitglieder in der Ge­sell­schaft.
Typischerweise beziehen sich solche Ansprüche auf Gruppen mit 25 oder we­ni­ger Mitgliedern. Eine anspruchsausschließende Obergrenze gibt es jedoch nicht. Auch haben Studentenverbindungen auf dem Universitätscampus in der Regel den erforderlichen Bekanntheitsgrad. Die Revision entschied, der Artikel ließe die Schlussfolgerung zu, dass jedes Mitglied der Fraternity entweder selbst an einer Gruppenvergewaltigug als Aufnahmeritual beteiligt gewesen sei oder zu­min­dest Kenntnis dieser Verbrechen habe. So sei ein als Schwimmer bezeichne­tes Mit­glied zumindest für die Schlüssigkeitsprüfung hinreichend identi­fi­zier­bar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.