Schutz vor Identitätsdiebstahl ohne Klageberechtigung
SFe - Washington. Der Kläger behauptet eine Verletzung des Fair and Accurate Credit Transactions Act. Zur Vermeidung von Identitätsdiebstahl verbietet 15 USC 1681c(g)(1), auf einem Rechnungsbeleg mehr als die letzten fünf Ziffern einer Kreditkartennummer abzudrucken. Auf den Rechnungsbelegen der Beklagten waren jedoch sowohl die letzten vier als auch die ersten sechs Ziffern der Kreditkarte des Klägers angegeben. Dennoch hatte die Klage keinen Erfolg.
Am 19. September 2017 festigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in Katz v. The Donna Karan Co. LLC seine FACTA-Rechtsprechung. Eine rein formelle Verletzung des Gesetzes reicht danach für eine Anspruchsbegründung des Klägers nicht aus. Vielmehr ist zudem ein aus der Verletzung folgendes tatsächliches Schadensrisiko erforderlich.
Da die ersten sechs Ziffern einer Kreditkartennummer lediglich der Identifikation des Kartenausstellers dienten und keinen Rückschluss auf persönliche Informationen des Karteninhabers zuließen, verneinte die Revision ein Schadensrisiko des Klägers.
Am 19. September 2017 festigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in Katz v. The Donna Karan Co. LLC seine FACTA-Rechtsprechung. Eine rein formelle Verletzung des Gesetzes reicht danach für eine Anspruchsbegründung des Klägers nicht aus. Vielmehr ist zudem ein aus der Verletzung folgendes tatsächliches Schadensrisiko erforderlich.
Da die ersten sechs Ziffern einer Kreditkartennummer lediglich der Identifikation des Kartenausstellers dienten und keinen Rückschluss auf persönliche Informationen des Karteninhabers zuließen, verneinte die Revision ein Schadensrisiko des Klägers.