Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Königsrecht Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Teil 2: Gerichtsbarkeiten an
jeder Ecke
Teil 3: Welches Recht wen-
den die Gerichte an?
In den Bundesgerichten gilt dies gleichermaßen wie in den einzelstaatlichen Gerichten. Bundesgerichte haben zwei Zuständigkeiten: Die Federal Question Jurisdiction mit der Zuständigkeiten für Fragen des Bundesrechts, und die Diversity Jurisdiction bei Parteien aus unterschiedlichen Staaten.
Regelmäßig sind Fragen des Bundesrechts unter Berücksichtigung des einzelstaatlichen Rechts zu lösen. Patentrecht mag Bundesrecht sein, doch die mit einem Patent verbundenen Lizenzvertragsfragen richten sich nach einzelstaatlichem Vertragsrecht. Bei der Diversity Jurisdiction geht es ohnehin meist um Fragen des einzelstaatlichen Rechts. Die Parteien tragen es vor - oder streiten sich um seine Anwendbarkeit nach IPR-Regeln - und das Gericht findet das Passende. Oder es wendet das Recht des Staates an, in dem das Gericht seinen Sitz hat. Wir erinnern uns, dass jeder einzelne Staat sein eigenes Bundesgericht erster Instanz beheimatet.