Diese Frage stellte sich in Green Hills Mall TRG, LLC v. BakerSouth LLC, als die Beklagte von den Erben eines verstorbenen Treuhänders ein Grundstück mit Nutzungsrecht an dem Parkplatz des benachbarten Einkaufzentrums der Klägerin erwarb. Die Klägerin behauptete die fehlende Berechtigung der Erben zur Veräußerung des Nutzungsrechts und erhielt Recht. Obwohl der Staat ein Treuhandsgesetz hat, fehlt ihm wie dem Treuhandvertrag jede Regelung über die Nachfolge beim Versterben des Trustee.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati folgte am 22. September 2017 den Präzedenzfällen Williamson v. Wickersham, 43 Tenn. 52, 55 (1866) und Bransford Realty Co. v. Andres, 164 S.W. 1175, 1177 (Tenn. 1914). Danach erwerben die Erben eines verstorbenen Treuhänders keinerlei Verfügungsgewalt über das Treuhandvermögen und können keine Rechte geltend machen. Sie erhalten lediglich vorübergehend einen Title in Name. Sobald ein neuer Treuhänder ernannt wird, geht das Treuhandvermögen automatisch auf diesen über, sodass von den Erben in der Zwischenzeit vorgenommene Verfügungen unwirksam sind.