Nach zweitägigen Verhandlungen mit dem Kläger per Textnachricht, Tränengaseinsatz und der Einholung von Auskünften über seinen Geisteszustand sandte die Polizei einen Roboter ins Haus, der die Bombe legte, um den Blick in den Keller freizugeben. Sie vermutete, dass der Kläger im Nebengebäude war. Nach einem längeren Aufenthalt in der Intensivstation bekannte sich der Kläger der strafbaren Bedrohung für schuldig und klagte nach 42 USC §1983 wegen rechtswidriger Polizeigewalt.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im zehnten Bezirk der USA erörtert detailliert und für Strafrechtler lesenswert die Frage der qualifizierten Immunität von Polizisten, die es ihnen zuspricht. Jedoch lässt es den Prozess im Untergericht gegen den Stadtverwaltung, zu der die Polizei gehört, fortschreiten.