Polizei im Kriegsmodus: Haftung für Bombeneinsatz
CK • Washington. Am Anfang des neuen Amtsjahrs arbeiten die Bundesgerichte noch Straffälle ab und erlassen ihre Urteile. Der Fall Brown v. City of Colorado Springs betrifft die Immunität der Polizei, wenn sie im Kriegsmodus im Haus eines Verdächtigen eine Bombe zündet, ohne zu ahnen, dass er direkt unter ihr unter dem Boden liegt und schwer verletzt wird. In Denver entschied die Revision am 10. Oktober 2017 gegen den Kläger, der von Polizisten und Stadtverwaltung Schadensersatz einklagt.
Nach zweitägigen Verhandlungen mit dem Kläger per Textnachricht, Tränengaseinsatz und der Einholung von Auskünften über seinen Geisteszustand sandte die Polizei einen Roboter ins Haus, der die Bombe legte, um den Blick in den Keller freizugeben. Sie vermutete, dass der Kläger im Nebengebäude war. Nach einem längeren Aufenthalt in der Intensivstation bekannte sich der Kläger der strafbaren Bedrohung für schuldig und klagte nach 42 USC §1983 wegen rechtswidriger Polizeigewalt.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im zehnten Bezirk der USA erörtert detailliert und für Strafrechtler lesenswert die Frage der qualifizierten Immunität von Polizisten, die es ihnen zuspricht. Jedoch lässt es den Prozess im Untergericht gegen den Stadtverwaltung, zu der die Polizei gehört, fortschreiten.
Nach zweitägigen Verhandlungen mit dem Kläger per Textnachricht, Tränengaseinsatz und der Einholung von Auskünften über seinen Geisteszustand sandte die Polizei einen Roboter ins Haus, der die Bombe legte, um den Blick in den Keller freizugeben. Sie vermutete, dass der Kläger im Nebengebäude war. Nach einem längeren Aufenthalt in der Intensivstation bekannte sich der Kläger der strafbaren Bedrohung für schuldig und klagte nach 42 USC §1983 wegen rechtswidriger Polizeigewalt.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im zehnten Bezirk der USA erörtert detailliert und für Strafrechtler lesenswert die Frage der qualifizierten Immunität von Polizisten, die es ihnen zuspricht. Jedoch lässt es den Prozess im Untergericht gegen den Stadtverwaltung, zu der die Polizei gehört, fortschreiten.