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Mittwoch, den 11. Okt. 2017

Polizei im Kriegsmodus: Haftung für Bombeneinsatz

 
.   Am Anfang des neuen Amtsjahrs arbeiten die Bundes­ge­rich­te noch Straffälle ab und erlassen ihre Urteile. Der Fall Brown v. City of Co­lo­ra­do Springs betrifft die Immunität der Polizei, wenn sie im Kriegsmodus im Haus eines Verdächtigen eine Bombe zündet, ohne zu ahnen, dass er direkt un­ter ihr unter dem Boden liegt und schwer verletzt wird. In Denver entschied die Revision am 10. Oktober 2017 gegen den Kläger, der von Polizisten und Stadt­ver­wal­tung Schadensersatz einklagt.

Nach zweitägigen Verhandlungen mit dem Kläger per Textnachricht, Tränen­gas­ein­satz und der Einholung von Auskünften über seinen Geisteszustand sand­te die Polizei einen Roboter ins Haus, der die Bombe legte, um den Blick in den Keller freizugeben. Sie vermutete, dass der Kläger im Ne­ben­ge­bäu­de war. Nach einem längeren Aufenthalt in der Intensivstation bekannte sich der Kläger der strafbaren Bedrohung für schuldig und klagte nach 42 USC §1983 wegen rechts­wid­ri­ger Polizeigewalt.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im zehnten Bezirk der USA er­ör­tert detailliert und für Strafrechtler lesenswert die Frage der qualifizierten Im­mu­nität von Polizisten, die es ihnen zuspricht. Jedoch lässt es den Pro­zess im Untergericht gegen den Stadtverwaltung, zu der die Polizei gehört, fort­schrei­ten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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