In San Francisco erkannte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA keinen Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz und lehnte am 11. Oktober 2017 in CTIA v. City of Berkeley den Antrag auf erneute Anhörung ab.
Grundlegend für diese Frage ist die Entscheidung des Supreme Court in Zauderer v. Office of Disciplinary Counsel, 471 US 626 (1985). Deren Maßstäbe setzen - zumindest nach der Mehrheit im Berufungsgericht - nicht voraus, dass die erzwungene commercial Speech eine Täuschung von Verbrauchern verhindern soll. In Einklang mit der Rechtsprechung von Bundesberufungsgerichten anderer Bezirke muss der Zwang lediglich auf purely factual and uncontroversial Information abzielen. Die streitgegenständliche Anordnung sei in diesem Sinne reasonably related to a substantial governmental Interest and was purely factual.