Die Revision erkannte keine Verletzung der Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz. Im Hinblick auf ihre Association Rights gilt die Klägerin als Policymaker im Sinne der Rechtsprechung in Elrod v. Burns, 427 US 347 (1976), und Branti v. Finkel, 445 US 507 (1980). Die siegreiche Chefin durfte daher prüfen, whether she has confidence in those charged with fulfilling her duty to the electorate and the public at large to ensure that [her] espoused policies are implemented.
Auch eine Verletzung der free Speech liegt nicht vor. Hier überwiegt das Regierungsinteresse in maintaining harmony between elected prosecutors and their policymaking subordinates. Die Revision betont zudem den Zusammenhang zwischen Association Rights und free Speech Rights. Sofern erstere nicht verletzt sind, wenn ein Arbeitgeber wegen political Disloyalty kündigt, können auch letztere nicht verletzt sein, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Speech displaying that political Disloyalty beendet wird.