Kündigung politischer Beamtin nach Wahlkampf
FBe - Washington. Auf das falsche Pferd gesetzt hatte eine Staatsanwältin, die im Wahlkampf den Rivalen ihrer neuen Chefin unterstützte. In der Kampagne des Kontrahenten übernahm sie zwar keine Aufgabe und spendete auch kein Geld. Sie besuchte aber Wahlkampfveranstaltungen, zeigte ihre Unterstützung durch ein Plakat im Vorgarten und veranstaltete eine Versammlung von etwa zwanzig Unterstützern, wovon Fotos auf Facebook erschienen. Nur vier Tage nach der Amtsübernahme durch die neue Chefin kündigte diese der Klägerin. Diese Kündigung war rechtmäßig, entschied das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA am 17. Oktober 2017 in Keri Borzilleri v. Marilyn Mosby.
Die Revision erkannte keine Verletzung der Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz. Im Hinblick auf ihre Association Rights gilt die Klägerin als Policymaker im Sinne der Rechtsprechung in Elrod v. Burns, 427 US 347 (1976), und Branti v. Finkel, 445 US 507 (1980). Die siegreiche Chefin durfte daher prüfen, whether she has confidence in those charged with fulfilling her duty to the electorate and the public at large to ensure that [her] espoused policies are implemented.
Auch eine Verletzung der free Speech liegt nicht vor. Hier überwiegt das Regierungsinteresse in maintaining harmony between elected prosecutors and their policymaking subordinates. Die Revision betont zudem den Zusammenhang zwischen Association Rights und free Speech Rights. Sofern erstere nicht verletzt sind, wenn ein Arbeitgeber wegen political Disloyalty kündigt, können auch letztere nicht verletzt sein, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Speech displaying that political Disloyalty beendet wird.
Die Revision erkannte keine Verletzung der Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz. Im Hinblick auf ihre Association Rights gilt die Klägerin als Policymaker im Sinne der Rechtsprechung in Elrod v. Burns, 427 US 347 (1976), und Branti v. Finkel, 445 US 507 (1980). Die siegreiche Chefin durfte daher prüfen, whether she has confidence in those charged with fulfilling her duty to the electorate and the public at large to ensure that [her] espoused policies are implemented.
Auch eine Verletzung der free Speech liegt nicht vor. Hier überwiegt das Regierungsinteresse in maintaining harmony between elected prosecutors and their policymaking subordinates. Die Revision betont zudem den Zusammenhang zwischen Association Rights und free Speech Rights. Sofern erstere nicht verletzt sind, wenn ein Arbeitgeber wegen political Disloyalty kündigt, können auch letztere nicht verletzt sein, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Speech displaying that political Disloyalty beendet wird.