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Samstag, den 21. Okt. 2017

Schock: Gericht gibt alle Links zu Entscheidungen auf  

.   W3-Standards geben vor, dass einmal erschienene Ver­knüp­fun­gen zu Webseiten erhalten bleiben sollen, damit Besucher nicht plötzlich das Ende des Internets mit der Fehlermeldung Error 404 - File not found er­le­ben. Ge­ra­de für Juristen ist die Verlässlichkeit der Links wichtig, da sie auch noch nach Jahr­hunderten auf Präzedenzfälle im Original zu­rück­grei­fen müs­sen. Diese Gedanken sind vom Webmaster der meist reichhaltig bestückten Ent­schei­dungs­sei­te des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks der USA in Rich­mond ig­noriert worden.

Das muss nicht seine Schuld sein. Er hat schließlich Richter, die sich traditionell als Könige in ihrem Palast betrachten, als Vorgesetzte. Doch für Juristen, die un­ter anderem bei Decisions Today gegen 15 Uhr Ostküstenzeit die Urteile und Be­schlüs­se des Tages einsehen wollen oder erst recht Entscheidungen in eigenen Online- und Offline-Berichten und Auswertungen behandelt haben, ist die Auf­ga­be der bisherigen URLs ärgerlich und wohl nicht leicht zu korrigieren.

Zum Glück lassen sich ins Leere führende Links zu den gerichtlichen Do­ku­men­ten über die Webseite des Gerichts mit einer Suche nach Parteien und Datum neu ermitteln: umständlicher als ein simpler Redirect-Befehl im Webserver, aber machbar. Die alten Links begannen mit pacer, die neuen zeigen www.ca­4.us­courts.gov. Decisions Today ist bereits reprogrammiert und der Standards­ver­let­zung angepasst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.