Referendar beim Trump-Prozess
FBe - Washington. Donald J. Trump als Beklagter, das verspricht hohen Unterhaltungswert. Tatsächlich richtete sich die Klage jedoch gegen Trump in seiner amtlichen Eigenschaft als Präsident der USA, und der Beklagte erschien auch nicht persönlich im Gerichtssaal. Dennoch bot die mündliche Verhandlung in Smith v. Trump vor dem Bundesberufungsgericht der Hauptstadt am 27. Oktober 2017 für mich als Referendar in der Wahlstation einen spannenden Einblick in das Gerichtswesen der USA.
Der Kläger, Army Captain Nathan Smith, begehrt die Feststellung, declaratory Relief, dass die Kriegshandlungen gegen den IS ohne die erforderliche Zustimmung des Kongresses erfolgten und daher die War Powers Resolution verletzten.
Die lebhafte, phasenweise auch amüsante Verhandlung konzentrierte sich auf drei zentrale Aspekte: Erstens die Frage der Klagebefugnis, Standing. Zweitens das Problem der Justiziabilität der angegriffenen Amtshandlung des Präsidenten nach der political Question Doctrine. Erst wenn der Kläger diese beiden Hürden überwinden könnte, was nach dem erstinstanzlichen Urteil und dem Verlauf der Berufungsverhandlung zumindest zweifelhaft ist, stellt sich drittens die Frage, ob das Gericht das begehrte Feststellungsurteil überhaupt treffen darf oder ob dem die Gewaltenteilung entgegensteht.
Für mich war besonders interessant, dass bestimmte Fragen - bei allen Unterschieden der Rechtsordnungen - ähnlich beantwortet werden, zum Beispiel die Betonung richterlicher Zurückhaltung in Fragen der Auswärtigen Politik, Matters of foreign Affairs. Nicht nur für diese Erkenntnis lohnt sich ein Gerichtsbesuch in den USA. Die Atmosphäre in den prunkvollen Gerichtssälen, aber auch die intensive juristische Auseinandersetzung und die pointierten Nachfragen der Richter gerade zu den jeweils schwachen Punkten in der Argumentation sollte jeder einmal erlebt haben!
Der Kläger, Army Captain Nathan Smith, begehrt die Feststellung, declaratory Relief, dass die Kriegshandlungen gegen den IS ohne die erforderliche Zustimmung des Kongresses erfolgten und daher die War Powers Resolution verletzten.
Die lebhafte, phasenweise auch amüsante Verhandlung konzentrierte sich auf drei zentrale Aspekte: Erstens die Frage der Klagebefugnis, Standing. Zweitens das Problem der Justiziabilität der angegriffenen Amtshandlung des Präsidenten nach der political Question Doctrine. Erst wenn der Kläger diese beiden Hürden überwinden könnte, was nach dem erstinstanzlichen Urteil und dem Verlauf der Berufungsverhandlung zumindest zweifelhaft ist, stellt sich drittens die Frage, ob das Gericht das begehrte Feststellungsurteil überhaupt treffen darf oder ob dem die Gewaltenteilung entgegensteht.
Für mich war besonders interessant, dass bestimmte Fragen - bei allen Unterschieden der Rechtsordnungen - ähnlich beantwortet werden, zum Beispiel die Betonung richterlicher Zurückhaltung in Fragen der Auswärtigen Politik, Matters of foreign Affairs. Nicht nur für diese Erkenntnis lohnt sich ein Gerichtsbesuch in den USA. Die Atmosphäre in den prunkvollen Gerichtssälen, aber auch die intensive juristische Auseinandersetzung und die pointierten Nachfragen der Richter gerade zu den jeweils schwachen Punkten in der Argumentation sollte jeder einmal erlebt haben!