Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt zunächst die historische Entwicklung und merkt an, dass seit dem 11. September 2001 offiziell Kriegszustand herrsche, was die alten Regeln anwendbar mache. Dann wendet es sich in Kirwa v. United States Department of Defense den Verschärfungen und Erleichterungen in der Umsetzung des Grundgedankens zu. Präsident Obama machte das Verfahren weniger kompliziert, aber führte wegen der Terrorgefahr vertiefte Prüfungen der Eignung von Kandidaten ein.
Präsident Trump ging in der Verfolgung seiner Xenophobie große Schritte weiter und ließ schließlich durch das Bundesverteidigungsministerium Bestimmungen verkünden, die das Einhalten von Fristen durch die Kandidaten vereiteln. Das Gericht sieht dies als rechtsfehlerhafte Ermessensausübung im Sinne von arbitrary and capricious an. Zudem regele das Ministerium unzuständige Fragen des Einwanderungsrechts. Mangels entgegenstehenden öffentlichen Interessen entscheidet es, dass die unbillige Härte, inequitable Hardship, und der unvermeidbare Schaden, irreparable Harm erstens eine Sammelklage erlaube und zweitens eine einstweilige Verfügung gegen die Neuregelung gestatte.