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Sonntag, den 29. Okt. 2017

Kämpfen und sterben: Ja. Einbürgerung: Nein  

Gericht schreitet gegen Trumps Ausländerhass und Rechtsmissbrauch ein
.   Seit dem Bürgerkrieg gilt, dass Präsidenten militärische Feind­selig­kei­ten amtlich feststellen und dann Ausländern gestatten dürfen, dem US-Militär bei­zu­tre­ten und bei ehrenhaftem Dienst die US-Staats­bür­ger­schaft zu erlangen. Am 13. Ok­to­ber 2017 hob die Trump-Regierung diesen Weg ef­fek­tiv und rück­wirkend auf, woraufhin einige Militärangehörige zusammen­traten und eine Sammelkla­ge gegen die Neuregelung erhoben. Am 25. Oktober 2017 erging die er­ste Ver­fü­gung.

Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt zunächst die historische Entwicklung und merkt an, dass seit dem 11. September 2001 offiziell Kriegszustand herr­sche, was die alten Regeln anwendbar mache. Dann wendet es sich in Kirwa v. Uni­ted States Department of Defense den Verschärfungen und Er­leich­terun­gen in der Umsetzung des Grundgedankens zu. Präsident Obama machte das Ver­fah­ren we­niger kompliziert, aber führte wegen der Terrorgefahr vertiefte Prü­fun­gen der Eignung von Kandidaten ein.

Präsident Trump ging in der Verfolgung seiner Xenophobie große Schritte weiter und ließ schließlich durch das Bundesverteidigungsministerium Bestim­mun­gen verkünden, die das Einhalten von Fristen durch die Kandidaten vereiteln. Das Gericht sieht dies als rechtsfehlerhafte Ermessensausübung im Sinne von arbitrary and capricious an. Zudem regele das Ministerium unzuständige Fra­gen des Einwanderungsrechts. Mangels entgegenstehenden öffentlichen In­ter­es­sen entscheidet es, dass die unbillige Härte, inequitable Hardship, und der un­vermeidbare Scha­den, irreparable Harm erstens eine Sammelklage erlaube und zweitens eine einstweilige Verfügung gegen die Neuregelung gestatte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.